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14.12.2024
12:19 Uhr

Kostenexplosion im Ländle: Steuerzahler müssen für aufgeblähten Landtag bluten

Kostenexplosion im Ländle: Steuerzahler müssen für aufgeblähten Landtag bluten

Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg sorgt erneut für Kopfschütteln bei Steuerzahlern und Experten. Nach einer umstrittenen Wahlrechtsreform könnte der Landtag ab 2026 auf bis zu 220 Abgeordnete anwachsen - fast doppelt so viele wie ursprünglich vorgesehen. Die Mehrkosten für die Steuerzahler würden sich dabei auf sage und schreibe 200 Millionen Euro belaufen.

Von der Bürgernähe zur Politikerkaste

Besonders bitter: Noch bis 2011 war der baden-württembergische Landtag ein sogenanntes "Feierabendparlament", in dem die Volksvertreter neben ihrem regulären Beruf politisch aktiv waren. Mit der Machtübernahme durch die Grünen unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann wurde dies grundlegend geändert - seither gibt es nur noch hauptberufliche Mandatsträger mit üppiger Vergütung.

Grüne Handschrift bei der Wahlrechtsreform

Die 2022 beschlossene Wahlrechtsreform trägt klar die Handschrift der Grünen: Neben der Erststimme für Direktkandidaten können Wähler künftig auch eine Listenstimme vergeben. Da die Zahl der Wahlkreise jedoch bei 70 belassen wurde, führt dies zwangsläufig zu einer Explosion von Überhang- und Ausgleichsmandaten.

Explodierende Kosten für den Steuerzahler

Die finanziellen Folgen für die Steuerzahler sind dramatisch. Pro Abgeordnetem fallen nicht nur üppige Diäten von 8.878 Euro an, sondern auch Aufwandspauschalen, Altersvorsorge, Reisekosten und Mitarbeitergehälter. Der Landesrechnungshof rechnet mit Mehrkosten von bis zu 200 Millionen Euro.

Die ausufernde Bürokratie zeigt sich auch an anderer Stelle: In nur acht Jahren stieg die Zahl der Landtagsmitarbeiter um 44 Prozent, die Personalausgaben sogar um 56,5 Prozent.

Renovierter Landtag schon wieder zu klein

Die Ironie der Geschichte: Der gerade erst frisch renovierte Landtag müsste erneut umgebaut werden, um all die zusätzlichen Parlamentarier unterzubringen. Ein FDP-Antrag auf ein Volksbegehren zur Verkleinerung der Wahlkreise wurde vom grün geführten Innenministerium mit fadenscheinigen verfassungsrechtlichen Bedenken abgeschmettert.

Ausblick und Konsequenzen

Während die Bürger unter steigenden Lebenshaltungskosten und einer schwächelnden Wirtschaft leiden, gönnt sich die politische Klasse in Stuttgart einen aufgeblähten Politikapparat der Superlative. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Rechtmäßigkeit dieser Entwicklung wird Anfang 2025 erwartet - für viele Steuerzahler vermutlich zu spät, um den drohenden Millionen-Mehrausgaben noch einen Riegel vorzuschieben.

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