Silber als Betriebsvermögen: Alles, was Sie wissen müssen
Angesichts von und den Risiken bei klassischen Wertpapieren und Anleihen überlegen sich nicht nur Privatleute, wie sie ihr Vermögen und ihre Liquiditätsreserve sicher anlegen können. Dabei spielt eine Investition in Gold und Silber eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, eine Rücklage für unsichere Zeiten zu bilden. Während im Privatvermögen andere Aspekte eine Rolle spielen, interessieren sich auch immer mehr Unternehmen für die Möglichkeit, zur Risikodiversifikation Edelmetalle in ihr Betriebsvermögen aufzunehmen.
Welche Edelmetalle sind denn nun am geeignetsten für eine Anlage in Silber als Betriebsvermögen? Neben physischen Goldbarren verdient auch Silber unsere Aufmerksamkeit. Dabei kommen vor allem Barren in Betracht.
Das Gold-Silber-Ratio
Interessant ist es, sich einmal das Verhältnis der Kurse von Gold und Silber anzuschauen. Diese Korrelation wird auch Gold-Silber-Ratio (GSR) genannt und errechnet sich aus dem Goldpreis geteilt durch den Silberpreis für jeweils eine Feinunze. Bei Werten unter 40 gilt Silber als überbewertet, oberhalb von 80 als unterbewertet. Die Entwicklung über die Jahre zeigt deutliche Schwankungen, wie sie hier in unserem interaktiven Chart sehen können:
Wie wir sehen, wurde Silber im Jahr 2011 eher mit einem GSR von 40 bewertet, während heute das Verhältnis eher 90 beträgt. Das ist sehr erstaunlich, wenn man bedenkt, dass die Nachfrage nach Silber das Angebot übersteigt. Dies müsste bei einem intakten Markt zwingend zu steigenden Kursen führen. und könnte langfristig erhebliche Gewinne ermöglichen. Deshalb dürfen wir davon ausgehen, dass Silber derzeit unterbewertet ist. Dies lässt auf künftige Veräußerungsgewinne hoffen. Zumindest aber können Unternehmen sicher sein, ihr Vermögen durch den Kauf von Goldbarren und Silber zu einem günstigen Preis vor dem Risiko der Inflation zu schützen.
Große Nachfrage – geringes Angebot
Silber ist ein Edelmetall, das sehr viele Einsatzbereiche hat und sich daher auch für langfristige Investitionen eignet. Es ist neben der Schmuckindustrie auch in anderen Industrien im Einsatz, z.B. ist Silber in jedem Smartphone und jeder Solarpanele verbaut. Anders als bei Wertpapieren oder Anleihen steigt hier die Nachfrage nach physischem Silber stetig an.
Durch den Einsatz in der Industrie wird Silber, wie die anderen Edelmetalle auch, in einem gewissen Umfang verbraucht, da man es nicht immer recyceln kann. Schon deshalb verknappt sich das Angebot. Aber auch die Produktion von Silber für Münzen und Barren ist nicht mehr zu steigern. Die meisten Vorkommen weltweit sind schon ausgebeutet und jährlich können nur rund 26.000 Tonnen Silber gefördert werden. Das Angebot hinkt deshalb der Nachfrage hinterher. Experten sehen hier ein geringeres Risiko als bei Gold, dessen Fördermengen im Jahr 2024 noch steigen könnten
Mehr spannende Daten und Fakten zum Silberverbrauch bis 2030 lesen Sie im verlinkten Beitrag.
Barren und Münzen
Wenn man Silber als Betriebsvermögen halten will, gibt es da zwei Möglichkeiten: Barren und Münzen.
Preisbildung und Bewertung
Der Silberpreis wird, ähnlich wie bei Goldbarren, an der Börse pro Unze Feingehalt in USD festgestellt und dann in die jeweilige Landeswährung umgerechnet. Für die Bewertung im Umlaufvermögen ist dabei der Börsenpreis am Bilanzstichtag relevant. Unternehmen, die eine Rücklage in USD-Beständen haben, sollten prüfen, ob der aktuelle Kurs in USD zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht günstiger als der Euro-Kurs ist. Die Anschaffungskosten können dadurch erheblich variieren.
Auf unserer Silberpreisseite finden sie den minutengenauen Silberpreis und vieles mehr zum Thema.
Die Unterschiede zwischen Barren und Münzen
Bei der Auswahl der geeigneten Wirtschaftsgüter gilt grundsätzlich, dass Silberbarren wie auch Goldbarren günstiger als Münzen und größere Einheiten günstigere Kurse pro Unze aufweisen als kleinere, weil die Anschaffungskosten für die Prägung dann weniger ins Gewicht fallen. Diese Preisunterschiede können sich später positiv auf den Gewinn auswirken. Für ein Unternehmen, das nur an der Wertspeicherung interessiert ist, zählt nur der reine Metallwert. Anders als bei Wertpapieren oder Anleihen besteht hier auch kein Risiko eines Totalverlusts des Vermögens.
Rechtliche Aspekte
Für alle, die sich über mögliche Eingriffe des Staates Gedanken machen, sei noch angemerkt, dass es noch nie in der Geschichte ein Silberverbot gab. Im Jahr 1923 und auch im Jahr 1938 gab es zwar Beschränkungen für Gold, aber nicht für Silber. Durch den industriellen Einsatz wären Verbote auch heute nicht durchsetzbar.
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Liquidität und Kosten
Auch wenn Silber jederzeit bei Bedarf liquidiert werden kann, fallen trotzdem immer Transaktionskosten an. Das sollte bei der Liquiditätsplanung beachtet werden. Die Mehrwertsteuer spielt dabei eine wichtige Rolle, ebenso wie mögliche Veräußerungsgewinne, die versteuert werden müssen. Viele Unternehmen nutzen Edelmetalle daher als langfristige Rücklage, um bspw. Strafzinsen in Zeiten des Nullzinses auf Kontoguthaben zu vermeiden und vor allem als Inflationsschutz, einer Aufgabe, der das Edelmetall seit Jahrtausenden nachkommt:
Umsatzsteuer beim Kauf
Die Zuordnung zum Umlaufvermögen oder Anlagevermögen hat dabei auch Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung. Die Mehrwertsteuer spielt beim Erwerb von Silber eine wichtige Rolle. Anders als bei Gold und Goldbarren fiel der Kauf von Silber unter die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG. Dies bedeutete, dass die Mehrwertsteuer nicht auf den gesamten Warenwert, sondern nur auf die Marge des Händlers berechnet wurde. Diese Möglichkeit wurde zum Ende des vergangenen Jahres eingeschränkt.
Seit dem Jahr 2024 besteht die Möglichkeit für die Differenzbesteuerung unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin. Die steuerliche Behandlung nach § 4 EStG ist dabei zu beachten, besonders im Hinblick auf die Anschaffungskosten und spätere Veräußerungsgewinne.
Nach einem grundlegenden Urteil des BFH und weiteren Urteilen der Finanzgerichte bekommen umsatzsteuerlich regelbesteuerte Unternehmen, die Silber für ihr Vermögen erwerben, die Mehrwertsteuer vom Finanzamt nicht erstattet. Der BFH hat dies in seinem richtungsweisenden Urteil aus dem Jahr 2018 klargestellt.
Nur Kleinunternehmer oder Unternehmen, die selbst umsatzsteuerbefreite Umsätze ausführen und deshalb keinen Vorsteuerabzug haben, könnten prüfen, ob ein Erwerb von differenzbesteuertem Silber als Rücklage gegen Strafzinsen Sinn macht. Dies gilt besonders für Unternehmen, die bisher stark in Wertpapiere und Anleihen investiert haben.
Bilanzierung und steuerliche Behandlung
Das Edelmetall wird als Wirtschaftsgut in das Betriebsvermögen aufgenommen. Die Anschaffungskosten werden dabei gemäß § 6 EStG als Betriebsausgaben behandelt. Ein aktuelles Urteil des BFH aus dem Jahr 2023 hat die bisherige Rechtsprechung zur Aktivierung von Gold und Silber als Betriebsvermögen bestätigt.
Sollte das Silber als Wirtschaftsgut zum Wiederverkauf angeschafft werden, wird es ins Umlaufvermögen übernommen und mögliche Gewinnchancen können kurzfristiger realisiert werden. Soll es dem Betrieb langfristig als Rücklage dienen, wird es je nach geplanter Haltedauer im Anlagevermögen aktiviert. Die Anschaffungskosten bilden dabei nach § 7 EStG die Bewertungsgrundlage. Der BFH hat in mehreren Urteilen die Behandlung der Betriebsausgaben bei Edelmetallen präzisiert.
Während Wertpapiere und Anleihen oft starken Kursschwankungen unterliegen, zeigt sich bei Goldbarren und Silber eine stabilere Wertentwicklung. Das Risiko eines Wertverlusts ist hier geringer als bei anderen Anlageformen. Veräußerungsgewinne sind nach den Vorschriften des § 23 EStG zu versteuern, wie der BFH in einem grundlegenden Urteil festgestellt hat.
Fazit: Silber als Betriebsvermögen lohnt sich
Wenn die Entscheidung gefallen ist, Edelmetalle ins Betriebsvermögen aufzunehmen, dann ist Silber als Betriebsvermögen neben Gold eine sinnvolle Wahl. Im Vergleich zu klassischen Wertpapieren bietet es ein geringeres Risiko des Totalverlusts. Die steuerliche Behandlung von physischen Edelmetallen, insbesondere bezüglich Mehrwertsteuer, Betriebsausgaben und zu erwartender Gewinne, sollte dabei sorgfältig geprüft werden – da die Regelungen von denen bezüglich des Privatvermögens abweichen. Veräußerungsgewinne können – anders als bei Strafzinsen auf Kontoguthaben – das Vermögen real vermehren.
Wie es mit Gold als Betriebsvermögen aussieht, lesen Sie im verlinkten Beitrag.
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