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31.05.2024
18:02 Uhr

Volkswagen im Sog der Verantwortung: Lieferkettengesetz fordert seinen Tribut

Volkswagen im Sog der Verantwortung: Lieferkettengesetz fordert seinen Tribut

Der deutsche Automobilgigant Volkswagen sieht sich mit den Realitäten des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes konfrontiert. In einem kürzlich veröffentlichten Bericht räumte das Unternehmen zwei Verstöße gegen die Menschenrechte ein, darunter einen Fall von Lohnsklaverei. Dieser Befund ist das Ergebnis einer umfassenden Prüfung, die mehr als 60.000 Lieferanten in 90 Ländern umfasste. Trotz dieser Verstöße bescheinigte die Menschenrechtsbeauftragte des Konzerns, Kerstin Waltenberg, VW eine schnelle und effektive Reaktion auf die identifizierten Missstände.

Unmittelbare Reaktion auf festgestellte Missstände

Der schwerwiegendste Fall betraf einen mittelbaren Lieferanten, bei dem es zu gravierenden Verstößen gegen den Arbeitsschutz und zu Lohnknechtschaft kam. Volkswagen betont, unmittelbar Maßnahmen ergriffen zu haben, um die Situation zu bereinigen, und verweigert weitere Details. Ein weiterer Verstoß bezog sich auf die Verwendung verbotener Chemikalien in Löschmitteln, auf den VW ebenfalls prompt reagierte.

„Volkswagen legt offen dar, wo Verbesserungspotenziale bestehen und wie an diesen Stellen konkrete Maßnahmen umgesetzt werden“, erklärte Waltenberg. „Wir bleiben aber bei der Analyse nicht stehen, sondern haben erste Maßnahmen in die Wege geleitet, um den Umgang mit den Risiken zu verbessern.“

Xinjiang – ein blinder Fleck im Bericht?

Interessanterweise fällt das umstrittene Werk und die Teststrecke in der chinesischen Provinz Xinjiang nicht unter das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, da diese Einrichtungen nicht direkt von VW betrieben werden. Dennoch steht der Standort, der seit seiner Eröffnung im Jahr 2013 wegen möglicher Menschenrechtsverstöße in der Kritik steht, weiterhin im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit.

Kritische Betrachtung der deutschen und EU-Gesetzgebung

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das 2023 in Deutschland in Kraft trat und dessen Anwendungsbereich 2024 ausgeweitet wurde, sowie das von der EU beschlossene Lieferkettengesetz, das nach massivem Protest abgeschwächt wurde, stehen im Zentrum einer kritischen Debatte. Während einige Experten, wie Vaude-Chefin Antje von Dewitz, das Gesetz als unverzichtbar ansehen, wird es von anderen als bürokratisches Monster oder als unbeliebt kritisiert.

Die Notwendigkeit einer kritischen Reflexion

Die Offenlegung von Volkswagen verdeutlicht die Notwendigkeit für große Unternehmen, sich ihrer Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette bewusst zu werden. Es zeigt auch, dass die deutsche Wirtschaft und ihre Akteure sich nicht hinter einer Fassade der Unwissenheit verstecken können. Es ist unerlässlich, dass Unternehmen wie VW, die als Leuchttürme der deutschen Industrie gelten, eine Vorreiterrolle in der Achtung der Menschenrechte übernehmen und damit ein Zeichen für die gesamte Branche setzen.

Es bleibt abzuwarten, wie effektiv die neuen gesetzlichen Regelungen sein werden und ob sie tatsächlich zu einer Verbesserung der Menschenrechtslage in den globalen Lieferketten führen. Für den deutschen Bürger stellt sich die Frage, ob die Politik mit solchen Gesetzen den richtigen Weg eingeschlagen hat oder ob es sich lediglich um einen weiteren Schritt in Richtung einer überregulierten Wirtschaft handelt, die die Leistungsfähigkeit der deutschen Industrie untergräbt.

Die Zukunft wird zeigen, ob die Maßnahmen von Volkswagen und anderen deutschen Unternehmen ausreichen, um den Anforderungen eines ethischen Welthandels gerecht zu werden und ob die politischen Entscheidungsträger die richtigen Weichen für eine nachhaltige und menschenrechtskonforme Wirtschaft gestellt haben.

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