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07.07.2024
08:08 Uhr

Bürgergeld-Empfänger müssen künftig Arbeitsweg von bis zu drei Stunden akzeptieren

Bürgergeld-Empfänger müssen künftig Arbeitsweg von bis zu drei Stunden akzeptieren

Die deutsche Bundesregierung hat sich auf eine umstrittene Reform geeinigt, die Bürgergeld-Empfänger verpflichtet, Jobs mit einem täglichen Arbeitsweg von bis zu drei Stunden anzunehmen. Diese Maßnahme ist Teil eines neuen Maßnahmenkatalogs, der im Rahmen der Wachstumsinitiative beschlossen wurde.

Neue Pendelzeiten für Bürgergeld-Empfänger

Gemäß einem Bericht der „Bild am Sonntag“ müssen Bürgergeld-Bezieher künftig bei einer Tagesarbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Pendelzeit von insgesamt drei Stunden (hin und zurück) akzeptieren. Bei kürzeren Arbeitszeiten beträgt die zulässige Pendelzeit 2,5 Stunden. Zudem sollen Jobcenter in einem Umkreis von 50 Kilometern vom Wohnort des Bürgergeld-Empfängers nach einem passenden Arbeitsplatz suchen.

Förderung der Arbeit im Alter

Die Ampel-Koalition plant ebenfalls, Überstunden und Arbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus attraktiver zu gestalten. So sollen auf bezahlte Überstunden keine Steuern und Abgaben mehr erhoben werden. In Betrieben mit Tarifbindung gilt dies für Mehrarbeit oberhalb von 34 Wochenarbeitsstunden, in Firmen ohne Tarifvertrag ab der 41. Arbeitsstunde.

Auch die Erhöhung der regulären Arbeitszeit soll gefördert werden. Wenn ein Teilzeitbeschäftigter seine Arbeitszeit aufstockt und dafür vom Arbeitgeber eine Prämie erhält, wird diese steuerlich begünstigt. Die genaue Höhe des Steuernachlasses muss jedoch noch geklärt werden.

Flexibilisierung der Arbeitszeit

Firmen mit Tarifbindung sollen Ausnahmeregeln von der Tageshöchstarbeitszeit erhalten. Zudem soll es weiterhin die Möglichkeit der Vertrauensarbeitszeit geben, bei der Mitarbeiter und Firmen auf eine technische Arbeitszeiterfassung verzichten können.

Attraktivere Bedingungen für arbeitende Rentner

Rentner, die weiterarbeiten möchten, sollen nicht nur die Auszahlung des Arbeitgeberanteils zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung erhalten können, sondern auch eine Rentenaufschubprämie wählen können. Diese Prämie sieht eine Einmalzahlung in Höhe der Rente vor, die dem Rentner ansonsten ausgezahlt worden wäre.

Kritik an den Maßnahmen

Die neuen Regelungen stoßen auf gemischte Reaktionen. Kritiker sehen darin eine weitere Belastung für Bürgergeld-Bezieher, die ohnehin schon mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert sind. Zudem wird befürchtet, dass die langen Pendelzeiten die Lebensqualität der Betroffenen erheblich beeinträchtigen könnten.

Die Regierungskoalition, bestehend aus SPD, FDP und Grünen, hat sich jedoch klar hinter die Maßnahmen gestellt. Kanzler Olaf Scholz (SPD), Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) betonten, dass diese Reformen notwendig seien, um das Wirtschaftswachstum anzukurbeln und den Arbeitsmarkt zu stärken.

Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Maßnahmen in der Praxis auswirken werden und ob sie die gewünschten Effekte erzielen. Die Diskussionen um den Haushalt 2025 und das Wachstumspaket dürften in den kommenden Wochen und Monaten weitergehen.

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