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28.10.2025
07:08 Uhr

Wien beendet Sonderweg: Sozialhilfe-Privilegien für Schutzberechtigte fallen

Die rot-pinke Stadtregierung in Wien vollzieht eine bemerkenswerte Kehrtwende in ihrer Sozialpolitik. Nach Jahren der großzügigen Alimentierung müssen sich rund 10.000 subsidiär Schutzberechtigte ab Januar 2025 auf deutlich weniger Geld einstellen. Die bisherige Praxis, dieser Personengruppe die volle Mindestsicherung zu gewähren, während andere Bundesländer längst restriktivere Regelungen anwenden, findet ein Ende.

Realitätssinn kehrt ins Rathaus zurück

Mit jährlichen Kosten von etwa 1,2 Milliarden Euro belastet die Mindestsicherung den Wiener Haushalt erheblich. Dass die Stadtregierung nun endlich handelt und subsidiär Schutzberechtigte in die reguläre Grundversorgung überführt, war längst überfällig. Sieben andere Bundesländer praktizieren dies bereits seit geraumer Zeit – nur Wien leistete sich bislang den Luxus einer Sonderbehandlung.

Die Entscheidung zeigt, dass selbst in der traditionell großzügigen Bundeshauptstadt die finanziellen Realitäten nicht mehr ignoriert werden können. Wer Schutz in Österreich genießt und arbeiten darf, sollte diese Möglichkeit auch nutzen, anstatt dauerhaft von Sozialleistungen zu leben.

Erwartbare Empörung der üblichen Verdächtigen

Wie ein Pawlowscher Reflex meldeten sich umgehend die bekannten NGOs zu Wort. SOS Mitmensch und die Asylkoordination sprechen von "menschenfeindlichen Kürzungen" und mobilisieren mit einer Petition gegen die Maßnahme. Diese Organisationen, die sich seit Jahren als Anwälte unbegrenzter Sozialleistungen gerieren, blenden geflissentlich aus, dass Wien lediglich nachvollzieht, was in anderen Bundesländern längst gängige Praxis ist.

Die reflexhafte Empörung der NGO-Szene offenbart deren Realitätsferne: Während arbeitende Österreicher mit steigenden Lebenshaltungskosten kämpfen, sollen Schutzberechtigte weiterhin Vollversorgung genießen?

Eigenverantwortung statt Vollkasko-Mentalität

Die Stadtregierung argumentiert völlig zu Recht, dass subsidiär Schutzberechtigte einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen. Diese Möglichkeit sollte nicht nur eine Option, sondern eine Verpflichtung sein. In Zeiten knapper Kassen und steigender Belastungen für die arbeitende Bevölkerung ist es nicht vermittelbar, warum eine Personengruppe mit temporärem Schutzstatus dieselben Leistungen erhält wie österreichische Staatsbürger in Notlagen.

Die jahrelange Praxis Wiens, Schutzberechtigte finanziell besser zu stellen als in anderen Bundesländern, hatte ohnehin eine problematische Sogwirkung. Es entstand ein System, das Abhängigkeit förderte statt Integration durch Arbeit zu incentivieren.

Späte Einsicht ist besser als keine

Dass ausgerechnet eine rot-pinke Koalition diese überfällige Korrektur vornimmt, überrascht. Offenbar haben die leeren Kassen mehr Überzeugungskraft als alle rationalen Argumente der vergangenen Jahre. Die Entscheidung zeigt: Selbst ideologisch motivierte Großzügigkeit stößt irgendwann an finanzielle Grenzen.

Die nun einsetzenden Proteste der üblichen NGO-Allianz werden an der Realität nichts ändern. Wien reiht sich endlich in die Riege jener Bundesländer ein, die zwischen temporärem Schutz und dauerhafter Vollversorgung unterscheiden. Eine Unterscheidung, die nicht nur fiskalisch geboten, sondern auch gesellschaftspolitisch sinnvoll ist.

Die Botschaft ist klar: Wer in Österreich Schutz findet und arbeiten kann, soll dies auch tun. Die Zeiten, in denen Wien als Magnet für Versorgungssuchende fungierte, neigen sich dem Ende zu. Ein überfälliger Schritt, der zeigt, dass selbst in der Bundeshauptstadt langsam ein Umdenken einsetzt.

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