
Verfassungsgericht in Gefahr: Warnung vor ideologischen Richtern erschüttert Karlsruhe
Die Debatte um die gescheiterte Richterwahl zum Bundesverfassungsgericht nimmt eine dramatische Wendung. Der ehemalige Verfassungsrichter Peter M. Huber, der bis 2023 im zweiten Senat des höchsten deutschen Gerichts tätig war, schlägt Alarm: Ideologisierte Richter hätten in Karlsruhe nichts verloren. Seine deutlichen Worte fallen in eine Zeit, in der das Vertrauen in die Unabhängigkeit unserer obersten Rechtsprechung auf dem Spiel steht.
Die gescheiterte Kandidatin und ihre umstrittenen Positionen
Im Zentrum der Kontroverse steht Frauke Brosius-Gersdorf, die von der SPD für einen Richterposten am Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen wurde. Was zunächst wie eine Routinewahl aussah, entwickelte sich zu einem politischen Erdbeben. Die Rechtsprofessorin geriet wegen ihrer früheren wissenschaftlichen Arbeiten massiv unter Beschuss. Besonders brisant: Ihre Ansichten zur Impfpflicht, die sie aus dem Grundgesetz ableiten wollte, und ihre philosophischen Betrachtungen zur Menschenwürde ungeborenen Lebens.
Noch brisanter wird es bei einem Blick in ihre Grundgesetz-Kommentare. Dort vertritt Brosius-Gersdorf die Auffassung, dass sowohl Polygamie als auch Minderjährigenehen grundsätzlich mit unserer Verfassung vereinbar seien. Solche Positionen mögen in akademischen Zirkeln diskutabel sein - für einen Posten am höchsten deutschen Gericht sind sie jedoch höchst problematisch.
Hubers klare Warnung: Offenheit statt Ideologie
Peter M. Huber findet deutliche Worte für die Anforderungen an Verfassungsrichter: "Man sollte als Verfassungsrichter kein Ideologe sein, sondern so offen, dass man von der Mitte aus nach allen Seiten anschlussfähig ist." Diese Mahnung trifft den Kern des Problems. Je stärker die politische Vorpositionierung eines Richters sei, desto schwieriger werde es, die notwendige Offenheit zu zeigen.
Der Münchner Professor für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie unterscheidet dabei zwischen zwei Richtertypen: Berufsrichter, die in der Justiz sozialisiert wurden und ihre Fälle lieber hinter verschlossenen Türen lösen, und Professoren, die ihre Überzeugungen "extrovertiert auf der Zunge tragen". Eine Beobachtung, die im Fall Brosius-Gersdorf besonders treffend erscheint.
Der Eklat im Bundestag: Wenn Überzeugungen zur Belastung werden
Die Dramatik erreichte ihren Höhepunkt kurz vor der geplanten Abstimmung am 11. Juli. Obwohl die SPD-Kandidatin im Wahlausschuss noch von der Union mitgetragen wurde, kam es zum Eklat. Große Teile der christlichen Bundestagsabgeordneten verweigerten ihre Zustimmung. Die Wahl musste abgesagt werden - ein beispielloser Vorgang in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts.
Besonders pikant: Brosius-Gersdorf verteidigte sich später bei Markus Lanz mit dem Argument, ihre Positionen seien doch "mehrheitsfähig" und berief sich dabei auf aktuelle Umfragen. Doch genau diese Argumentation offenbart ein fundamentales Missverständnis ihrer möglichen Rolle. Verfassungsrichter sind keine Vollstrecker des Mehrheitswillens, sondern Hüter des Grundgesetzes - auch gegen Mehrheitsmeinungen.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht auf dem Spiel
Hubers Einschätzung ist unmissverständlich: "Die Frau Brosius-Gersdorf vorgehaltenen und hitzig diskutierten Positionen sind in der Gesellschaft wie unter Verfassungsrechtlern jedenfalls nicht mehrheitsfähig." Diese Feststellung wiegt schwer, kommt sie doch von jemandem, der das Gericht von innen kennt.
Besonders brisant ist der Widerspruch zwischen Brosius-Gersdorfs Ansichten und der etablierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hatte bereits 1993 eindeutig festgestellt, dass die Menschenwürde auch dem ungeborenen Leben zukommt. Eine potenzielle Richterin, die diese fundamentale Rechtsprechung in Frage stellt, würde die Kontinuität und Verlässlichkeit der Verfassungsrechtsprechung gefährden.
Ein Weckruf für die deutsche Justiz
Die gescheiterte Richterwahl und Hubers deutliche Warnung sollten als Weckruf verstanden werden. In Zeiten, in denen ideologische Grabenkämpfe die Gesellschaft spalten, braucht es gerade am Bundesverfassungsgericht Persönlichkeiten, die über den Parteien stehen. Richter, die das Grundgesetz verteidigen - nicht ihre persönlichen Überzeugungen durchsetzen wollen.
Zwar haben 300 Rechtsgelehrte, darunter vier ehemalige Verfassungsrichter, in einem öffentlichen Brief gegen den Umgang mit Brosius-Gersdorf protestiert. Doch dieser akademische Schulterschluss kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Kandidatin für das höchste deutsche Gericht ungeeignet war. Wer Polygamie und Kinderehen für verfassungskonform hält, hat das Wertegerüst unseres Grundgesetzes offenbar nicht verstanden.
Die Lehre aus diesem Debakel muss klar sein: Bei der Auswahl von Verfassungsrichtern darf es keine Kompromisse geben. Deutschland braucht in Karlsruhe keine Ideologen, sondern integre Persönlichkeiten, die das Grundgesetz gegen alle Angriffe verteidigen - egal aus welcher politischen Richtung sie kommen. Nur so kann das Vertrauen in unsere höchste Gerichtsbarkeit erhalten bleiben.
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