
Verfassungsbruch im Bundestag? AfD kündigt Klage gegen dubiose Sondersitzungen an
Ein politischer Sturm braut sich über dem Bundestag zusammen. Die AfD-Fraktion droht Bundestagspräsidentin Bärbel Bas mit rechtlichen Konsequenzen, sollte sie an den geplanten Sondersitzungen des scheidenden Bundestags festhalten. Der Hintergrund dieser verfassungsrechtlich höchst bedenklichen Situation mutet geradezu grotesk an: Die alte Regierungskoalition versucht offenbar in einer Art "Nacht-und-Nebel-Aktion", noch schnell weitreichende Entscheidungen durchzudrücken, bevor der neue Bundestag seine Arbeit aufnimmt.
500 Milliarden Euro neue Schulden - Die dreiste Umgehung des Wählerwillens
Im Zentrum der Kontroverse steht ein gigantisches Finanzpaket: SPD und Union planen, einen Infrastruktur-Sondertopf in schwindelerregender Höhe von 500 Milliarden Euro zu schaffen. Dafür soll sogar das Grundgesetz geändert werden - und zwar noch mit den alten Mehrheitsverhältnissen. Der Grund für diese Eile liegt auf der Hand: Im neu gewählten Parlament würde die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit fehlen.
Juristische Schwergewichte sehen massive Verfassungsverstöße
Die renommierte Kanzlei Höcker, die die AfD in dieser Angelegenheit vertritt, hat in einem Schreiben an die Bundestagspräsidentin die verfassungsrechtlichen Mängel schonungslos offengelegt. Besonders pikant: Die Einberufung der Sondersitzungen verstößt offenbar gegen Artikel 39 des Grundgesetzes. Denn für eine rechtmäßige Einberufung wären mindestens 246 handschriftlich unterzeichnete Verlangen von Abgeordneten notwendig gewesen - die liegen jedoch nicht vor.
Demokratische Legitimation mit Verfallsdatum
Noch bedenklicher erscheint der Versuch, mit einem faktisch bereits abgewählten Parlament Grundgesetzänderungen von historischer Tragweite durchzusetzen. Die juristische Expertise ist eindeutig: Mit der Wahl des neuen Bundestags erlischt die Legitimation des alten Parlaments für solch weitreichende Entscheidungen. Der Versuch, den Wählerwillen auf diese Weise zu umgehen, zeugt von einem mehr als fragwürdigen Demokratieverständnis.
Taktische Verzögerung der Parlamentskonstituierung?
Besonders brisant: Die konstituierende Sitzung des neuen Bundestags wurde auf den 25. März 2025 terminiert, obwohl das amtliche Endergebnis bereits am 14. März vorliegen wird. Diese unnötige Verzögerung erweckt den Eindruck einer gezielten Manipulation, um dem alten Parlament mehr Zeit für seine umstrittenen Beschlüsse zu verschaffen.
Widerstand formiert sich parteiübergreifend
Die AfD steht mit ihrer Kritik nicht allein. Auch Die Linke prüft rechtliche Schritte, und die parteilose Abgeordnete Joana Cotar hat bereits eine Verfassungsklage angekündigt. Sollte Bundestagspräsidentin Bas die Sitzungen nicht bis zum 10. März absagen, droht ein verfassungsgerichtliches Eilverfahren - eine Situation, die das Ansehen unserer parlamentarischen Demokratie nachhaltig beschädigen könnte.

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