Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
01.07.2024
08:48 Uhr

Steuerzahler sollen für Kretschmer-Unfall zahlen: Ein Skandal auf Kosten der Bürger

Steuerzahler sollen für Kretschmer-Unfall zahlen: Ein Skandal auf Kosten der Bürger

Ein Unfall in der sächsischen Regierungs-Kolonne sorgt derzeit für erheblichen Unmut unter den Steuerzahlern. Am 25. Juni 2024 rammte ein Personenschützer den Dienstwagen von Ministerpräsident Michael Kretschmer (49, CDU) auf einer Landstraße im sächsischen Vogtland. Der Schaden beläuft sich auf 40.000 Euro – und die Bürger sollen dafür aufkommen.

Unfall in der Kolonne von Ministerpräsident Kretschmer

Im Kulturhaus der Gemeinde Triebel im Vogtlandkreis hatte Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer mit Bürgern über aktuelle Probleme diskutiert. Gegen 22.30 Uhr trat er die 160 Kilometer lange Heimfahrt nach Dresden an. Wenige Minuten später kam es in einem Waldstück zum Unfall. Ein Reh tauchte auf der Straße auf, woraufhin der Fahrer des Dienstwagens eine Vollbremsung einleitete und auswich. Der Dienstwagen, ein 7er-BMW, konnte den Zusammenstoß verhindern. Doch ein Begleitfahrzeug, ein BMW X5, hielt nicht ausreichend Abstand und fuhr auf. Der Schaden: 40.000 Euro.

Keine Ermittlungen gegen den Unfallfahrer

Die Verkehrspolizeiinspektion Zwickau bearbeitet den Unfall. Bemerkenswert ist, dass keine Ermittlungen gegen den Unfallfahrer eingeleitet werden. Nicht einmal ein Bußgeld ist vorgesehen. Die Polizeidirektion Zwickau teilte auf Anfrage mit: „Gegen keinen der beiden Fahrer werden Ermittlungen eingeleitet. Gemäß § 35 der Straßenverkehrsordnung kann die Polizei zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben von Sonderrechten Gebrauch machen. Die Beamten des Personenschutzes müssen im Rahmen ihres Schutzauftrages dieses Sonderrecht regelmäßig in Anspruch nehmen.“

Rechtsexperte kritisiert Vorgehen

Für Rechtsexperte Gerhard Rahn (51) ist dieses Vorgehen unverständlich: „Hier wurde der nötige Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Jeder andere Verkehrsteilnehmer müsste ein Bußgeld zahlen und für die Unfallkosten aufkommen. Sich bei der Heimfahrt von einem Abendtermin auf Sonderrechte zu berufen, ist vollkommen absurd.“

Bürger sollen für den Schaden zahlen

Die Frage, wer für den 40.000-Euro-Schaden aufkommt, sorgt für Empörung. Das sächsische Finanzministerium von Minister Hartmut Vojohann (61, CDU) erklärt: „Der Staat versichert seine Risiken im Regelfall nicht (sogenannter Grundsatz der Selbstversicherung). Ein solches Vorgehen entspricht dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Das bedeutet u. a., dass bei einem vom Freistaat Sachsen verursachten Unfall die Schäden an den von ihm genutzten Fahrzeugen vom Freistaat getragen werden.“

Das bedeutet im Klartext: Der Steuerzahler wird zur Kasse gebeten. Rechtsexperte Rahn fordert: „Der Freistaat sollte daher auf jeden Fall eine Mithaftung des Unfallverursachers prüfen.“

Fazit

Der Unfall in der sächsischen Regierungs-Kolonne wirft ein Schlaglicht auf die fragwürdige Praxis der Selbstversicherung des Staates und die Sonderrechte, die sich Politiker und ihre Begleitpersonen herausnehmen. Während der Bürger für jeden kleinen Verkehrsverstoß zur Verantwortung gezogen wird, scheinen für die politische Elite andere Regeln zu gelten. Es ist höchste Zeit, dass hier ein Umdenken stattfindet und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“