Millionenforderung gegen Ex-RBB-Intendantin: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk verlangt Schadenersatz in Rekordhöhe
In einer dramatischen Entwicklung im Fall der ehemaligen RBB-Intendantin Patricia Schlesinger fordert der Rundfunk Berlin-Brandenburg nun Schadenersatz in Höhe von mehr als neun Millionen Euro. Diese Summe würde einen beispiellosen Präzedenzfall in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellen.
Massive Ausweitung der Schadenersatzforderungen
Nachdem zunächst "nur" etwa 270.000 Euro im Raum standen, hat der RBB-Verwaltungsrat seine Forderungen nun drastisch nach oben korrigiert. Den Löwenanteil von sieben Millionen Euro macht dabei das gescheiterte "Digitale Medienhaus" aus - ein Prestigeprojekt der Ex-Intendantin, das nach ihrem Ausscheiden komplett eingestampft wurde.
Fragwürdige Vergütungssysteme im Fokus
Weitere zwei Millionen Euro werden für überhöhte Verdienstaufschläge gefordert, die unter Schlesingers Führung an Mitarbeiter in außertariflichen Beschäftigungsverhältnissen geflossen sein sollen. Diese großzügigen Zusatzvergütungen wurden 2018 eingeführt und werfen ein bezeichnendes Licht auf die Verschwendung von Gebührengeldern.
Die Dimension der Schadenersatzforderung zeigt deutlich, wie fahrlässig mit den Gebührengeldern der Bürger umgegangen wurde.
Vetternwirtschaft und Luxuslebensstil auf Kosten der Gebührenzahler
Der Fall Schlesinger steht exemplarisch für die Missstände im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Ex-Intendantin soll sich einen luxuriösen Lebensstil auf Kosten des Senders gegönnt und Vetternwirtschaft zugunsten ihres Ehemannes betrieben haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiterhin wegen des Verdachts der Untreue und Vorteilsannahme.
Reformbedarf wird immer deutlicher
Der Skandal hat eine längst überfällige Debatte über die Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgelöst. Kritiker sehen darin ein Symptom für ein System, das dringend reformbedürftig ist:
- Mangelnde Kontrolle der Führungsebene
- Intransparente Vergütungsstrukturen
- Verschwenderischer Umgang mit Gebührengeldern
- Fehlende Rechenschaftspflicht gegenüber den Bürgern
Juristische Auseinandersetzung steht bevor
Für Anfang 2025 ist der Prozessauftakt geplant. Schlesinger und ihre Anwälte bestreiten sämtliche Vorwürfe. Gleichzeitig fordert die Ex-Intendantin weiterhin ihre vertraglich zugesicherten Pensionsansprüche ein - ein Vorgehen, das angesichts der Vorwürfe bei vielen Gebührenzahlern auf Unverständnis stößt.
Der Fall verdeutlicht einmal mehr die dringende Notwendigkeit einer grundlegenden Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, bei der Kostenkontrolle, Transparenz und effiziente Strukturen im Mittelpunkt stehen müssen.
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