
Kartellbußen: BGH prüft Haftung von Geschäftsführern - Droht Managern jetzt der finanzielle Ruin?
In einer wegweisenden Verhandlung beschäftigt sich der Bundesgerichtshof mit einer Frage, die das Potenzial hat, die deutsche Unternehmenslandschaft grundlegend zu erschüttern: Können Unternehmen ihre ehemaligen Führungskräfte für millionenschwere Kartellbußen zur Kasse bitten?
Millionenschwere Preisabsprachen im Edelstahlsektor
Im Zentrum des Verfahrens steht ein besonders dreister Fall von Preisabsprachen in der Edelstahlbranche. Über einen Zeitraum von 13 Jahren, von 2002 bis 2015, sollen sich führende Unternehmen der Branche systematisch abgesprochen haben. Das Bundeskartellamt reagierte mit drakonischen Strafen und verhängte Bußgelder in Höhe von insgesamt 355 Millionen Euro gegen zehn Unternehmen und deren Verantwortliche.
Der konkrete Fall: Manager im Kreuzfeuer
Besonders brisant ist der Fall eines ehemaligen Geschäftsführers, der sich nun vor dem BGH verantworten muss. Seine ehemaligen Arbeitgeber - eine GmbH und eine AG - fordern die Erstattung eines Bußgeldes von 4,1 Millionen Euro sowie weiterer Kosten. Der Manager selbst wurde bereits mit einem persönlichen Bußgeld von 126.000 Euro belegt.
Die rechtliche Dimension: Ein Drahtseilakt
Die zentrale Rechtsfrage könnte brisanter kaum sein: Dürfen Unternehmen die Last der Kartellstrafen auf ihre Manager abwälzen? Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte dies zunächst verneint und argumentiert, dass dies den Strafzweck der Kartellbußen unterlaufen würde.
"Sollte der BGH eine Regressmöglichkeit bejahen, wären Geschäftsführer und Vorstände existenziellen Haftungsrisiken ausgesetzt", warnt Rechtsexperte Lorenz Jarass.
Weitreichende Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft
Die möglichen Folgen einer BGH-Entscheidung zugunsten der Unternehmen wären dramatisch. Manager könnten sich plötzlich Forderungen in schwindelerregender Höhe gegenübersehen. Besonders pikant: Die üblichen Manager-Haftpflichtversicherungen (D&O) greifen bei Kartellverstößen oft nicht oder nur begrenzt.
Europäische Dimension des Falls
Die Tragweite des Falls könnte sich noch ausweiten. Der BGH erwägt, den Europäischen Gerichtshof einzuschalten, da möglicherweise EU-Recht betroffen ist. Dies würde die Entscheidung zu einem Präzedenzfall mit europaweiter Bedeutung machen.
Diese Entwicklung zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, dass Führungskräfte ihre Verantwortung ernst nehmen und sich ihrer Pflichten bewusst sind. Die Zeiten, in denen Manager nach fragwürdigen Geschäftspraktiken einfach den goldenen Handschlag nehmen konnten, könnten bald der Vergangenheit angehören.

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