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KaDeWe-Insolvenz: Berliner Steuerzahler hilft mit Millionenbetrag aus
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Nach dem Kollaps des Benko-Imperiums, zu dem auch die KaDeWe Group zählte, müssen nun auch die Berliner Steuerzahler einspringen. Der Betrag sorgt für Aufsehen und wirft viele Fragen auf.
Ein Schock für die Wirtschaftswelt
Der steile Fall von Milliardär René Benko schockiert die Wirtschaftswelt immer noch – wieso wollte dies niemand kommen sehen? Nach der Insolvenz der KaDeWe-Gruppe erwarten den deutschen Steuerzahler voraussichtlich Kosten im mittleren bis oberen, jedoch einstelligen Millionenbereich. Rund ein Drittel davon muss das Land Berlin übernehmen, wie aus einer vertraulichen Mitteilung der Senatsverwaltung für Finanzen hervorgeht, die dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) vorliegt.
Die Bürgschaft und ihre Folgen
Noch im Jahr 2020 hatten der Bund und die Bundesländer Berlin, Hamburg und München eine Bürgschaft auf Steuerkosten für einen 90-Millionen-Euro-Kredit übernommen. Mit der Benko-Pleite hieß es, die Kosten für die Berliner Steuerzahler würden sich auf 18 Millionen Euro belaufen. Das Land Berlin muss jedoch deutlich weniger an die Gläubiger zahlen, als zunächst befürchtet wurde, denn die Finanzverwaltung schätzt den Betrag auf rund 3,3 Millionen Euro ein. Allerdings teilte ein Sprecher dem RBB mit, dass „der genaue Umfang einer Inanspruchnahme noch nicht abschließend abgeschätzt werden“ könne. Der Betrag könnte daher doch noch höher werden.
Verstoß gegen EU-Recht?
Die KaDeWe-Gruppe stellte im Rahmen der Bürgschaftsübernahme beim Kreditverfahren auch Sicherheiten, die inzwischen verwertet wurden. Der Erlös daraus scheint auf den noch zurückzuzahlenden Kreditanteil angerechnet worden zu sein und habe diesen gemindert. Welche Sicherheiten gestellt wurden, ist unbekannt. Die Luxuskaufhäuser der KaDeWe-Gruppe mit KaDeWe (Berlin), Oberpollinger (München) und Alsterhaus (Hamburg) bekommen mit der thailändischen Central Group bald einen neuen Eigentümer.
Nach Recherchen von RBB steht im Raum, ob Bund und Länder mit der Bürgschaft im Jahr 2020 gegen das EU-Beihilferecht verstoßen haben, denn staatliche Hilfen dürfen demnach nicht an Unternehmen vergeben werden, die bereits in Schwierigkeiten stecken, um Wettbewerbsverzerrungen durch Staatshilfen zu vermeiden. Dafür gibt es einen klaren Kriterienkatalog, der laut Wirtschaftsexperten erfüllt bei der KaDeWe-Gruppe war. Immerhin war das Unternehmen damals schon mit über 100 Millionen Euro überschuldet und nur durch Kredite lebensfähig.
Warum erhielt KaDeWe überhaupt eine Bürgschaft?
Als am 18. März 2020 Deutschland für den ersten Corona-Lockdown die Läden schließt, muss auch das KaDeWe zusperren. Am selben Tag beantragt die KaDeWe-Gruppe für seine Luxuskaufhäuser eine Bürgschaftsübernahme für einen 90-Millionen-Euro-Kredit beim Bundeswirtschaftsministerium – allerdings nicht für die von der Bundesregierung versprochenen Corona-Hilfen für Unternehmen, sondern für das Förderprogramm „Bundesbürgschaften unter Einbindung paralleler Landesbürgschaften“, bei dem sich auch die Bundesländer an der Bürgschaft beteiligen müssen. Die Bürgschaft wurde bewilligt, obwohl die schlechten Zahlen offensichtlich waren. Das Bundeswirtschaftsministerium kommentiert laut RBB dazu: „Der Antragsteller wurde damals nicht als ‚Unternehmen in Schwierigkeiten‘ im EU-beihilferechtlichen Sinne eingestuft“. Wieso Bund und Länder für die KaDeWe-Gruppe trotz schlechter Zahlen überhaupt eine Bürgschaft übernommen haben, bleibt daher weiter unbeantwortet.
Die Frage, die sich nun stellt, ist, ob der Steuerzahler weiterhin für die Fehlentscheidungen von Politik und Wirtschaft aufkommen muss. Es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und solche Fehltritte in Zukunft vermieden werden.
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