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19.07.2025
12:00 Uhr

Justiztheater um Ballweg: Wenn Staatsanwälte die Realität verweigern

Was sich derzeit im Stuttgarter Landgericht abspielt, könnte glatt als Satire durchgehen – wäre es nicht bitterer Ernst. Der Querdenken-Gründer Michael Ballweg steht seit Oktober 2024 vor Gericht, nachdem er bereits neun Monate in Untersuchungshaft verbringen musste. Der Vorwurf? Er soll durch Spendenaufrufe mehr als eine Million Euro eingesammelt und die Spender über die Verwendung getäuscht haben. Doch nach 42 Verhandlungstagen ist von den vollmundigen Anklagen der Staatsanwaltschaft kaum mehr als heiße Luft übrig.

Ein Sandkorn statt eines Berges

Die Vorsitzende Richterin hat bereits zum wiederholten Male eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO vorgeschlagen – gegen eine läppische Geldauflage von 2000 bis 4000 Euro. Man stelle sich das vor: Von „tausendfachem Betrug", wie es die Staatsanwaltschaft ursprünglich behauptete, bleibt ein Sandkorn übrig, wie Ballwegs Anwalt Dr. Reinhard Löffler treffend formulierte. Doch die Staatsanwaltschaft klammert sich wie ein ertrinkender Schwimmer an jeden Strohhalm und lehnt selbst diesen gnädigen Ausweg ab.

Was treibt die Ankläger an? Ist es verletzter Stolz? Politischer Druck von oben? Oder schlicht die Unfähigkeit einzugestehen, dass man sich verrannt hat? Die Hartnäckigkeit, mit der hier ein offensichtlich zusammengebrochenes Verfahren am Leben gehalten wird, wirft ein bezeichnendes Licht auf den Zustand unserer Justiz.

Zeugen mit Gedächtnislücken

Besonders erschütternd sind die Aussagen der Zeugen. Ein Bankdirektor der Volksbank am Württemberg berichtete von einer Geldwäscheverdachtsmeldung gegen Ballweg – wobei seine Rolle als Querdenken-Gründer explizit vermerkt wurde, obwohl dies mit dem eigentlichen Verdacht nichts zu tun hatte. Die Verteidigung wertet dies zu Recht als politische Vorverurteilung.

Der Gipfel der Unverschämtheit lieferte jedoch Haftrichter Berger ab. Während einer Haftprüfung im November 2022 war Ballweg über fünf Stunden lang an einen Tisch gefesselt – eine demütigende Maßnahme, die der Richter nicht einmal für hinterfragungswürdig hielt. Noch dreister: Berger behauptete vor Gericht, sich an nichts erinnern zu können. Weder an die Fesselung, noch an Bitten um deren Aufhebung, noch an einen späteren Befangenheitsantrag oder eine Strafanzeige. Seine lapidare Ausrede: „Ich war für die Fesselung nicht zuständig, das machen die Wachtmeister."

Ein politischer Schauprozess?

Diese selektive Amnesie eines Richters ist mehr als nur peinlich – sie ist ein Skandal. Wie kann es sein, dass ein Richter sich an derart gravierende Vorgänge nicht erinnern will? Oder handelt es sich hier um bewusste Vertuschung? Die fünfstündige Fesselung eines Angeklagten während einer Anhörung hat eindeutig demütigenden Charakter und war, wie die Verteidigung richtig feststellt, politisch motiviert.

Der gesamte Prozess erinnert fatal an die dunkelsten Kapitel deutscher Justizgeschichte. Ein unbequemer Bürger, der es wagte, während der Corona-Zeit kritische Fragen zu stellen und Menschen zu versammeln, wird mit der vollen Härte des Staatsapparats überzogen. Neun Monate Untersuchungshaft für Vorwürfe, die sich größtenteils in Luft auflösen – das ist keine Rechtsprechung, das ist Rechtsbeugung.

Der verzweifelte Kampf der Staatsanwaltschaft

Die Berliner Zeitung sprach bereits im März von einem „geheimen Machtkampf" zwischen Richtern und Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwälte haben sogar einen Befangenheitsantrag gegen die Richter gestellt – ein beispielloser Vorgang, der zeigt, wie verbissen hier gekämpft wird. Doch wofür? Für die Gerechtigkeit sicher nicht, denn die würde längst einen Freispruch oder zumindest eine Einstellung fordern.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier ein Exempel statuiert werden soll. Die Botschaft an alle kritischen Bürger: Wer aufmuckt, wer die Regierungslinie hinterfragt, wer Menschen mobilisiert, der wird fertiggemacht – koste es, was es wolle. Dass dabei rechtsstaatliche Prinzipien über Bord geworfen werden, scheint niemanden zu stören.

Ein Urteil mit Signalwirkung

Am 22. Juli könnten die Plädoyers beginnen, ein Urteil könnte bereits am 31. Juli verkündet werden. Die Verteidigung fordert zu Recht einen Freispruch. Alles andere wäre ein Armutszeugnis für unseren Rechtsstaat und würde zeigen, dass politische Verfolgung in Deutschland wieder salonfähig geworden ist.

Was bleibt, ist die bittere Erkenntnis, dass unsere Justiz offenbar nicht mehr unabhängig agiert, wenn es um politisch brisante Fälle geht. Die Staatsanwaltschaft, die eigentlich der Gerechtigkeit verpflichtet sein sollte, mutiert zum verlängerten Arm einer Politik, die Andersdenkende mundtot machen will. Und Richter, die sich plötzlich an nichts mehr erinnern können, wenn es um ihre eigenen fragwürdigen Handlungen geht.

Deutschland im Jahr 2025: Ein Land, in dem ein Bürger neun Monate in Haft sitzen muss, weil er Spenden für eine Protestbewegung gesammelt hat. Ein Land, in dem Richter Gedächtnislücken haben und Staatsanwälte lieber in die Revision gehen, als eine offensichtliche Niederlage einzugestehen. Heinrich Heine würde sich im Grabe umdrehen.

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