
Justiz-Farce in Ingolstadt: 1.800 Euro Strafe für verbale Entgleisung gegen Ex-Ostbeauftragten
In einem bemerkenswerten Fall von überzogener Justiz-Empfindlichkeit wurde ein Mann aus dem Raum Ingolstadt zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt. Sein "Vergehen": Er hatte seine Frustration über die politische Arbeit des ehemaligen Ostbeauftragten Marco Wanderwitz in Form von deftigen Beschimpfungen auf dessen Anrufbeantworter hinterlassen.
Wanderwitz' fragwürdiger Feldzug gegen Kritiker
Der Fall wirft ein bezeichnendes Licht auf den Umgang deutscher Politiker mit unliebsamer Kritik. Statt sich der inhaltlichen Auseinandersetzung zu stellen, griff der CDU-Politiker Wanderwitz, der unter Angela Merkel als Ostbeauftragter der Bundesregierung fungierte, sofort zum juristischen Hammer. Nach Aussagen von Wanderwitz hätten "die Intensität des Anrufes und die Wortwahl" das Maß des Erträglichen überschritten. Der Anrufer hatte ihn als "dahergelaufenen Trottel" und "hirnloses Arschloch" bezeichnet.
Fragwürdige Verhältnismäßigkeit der Strafe
Das Amtsgericht Ingolstadt verhängte eine Geldstrafe von 1.800 Euro - ein Betrag, der viele Bürger angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage vor erhebliche finanzielle Probleme stellen dürfte. Dass die Strafe als "vergleichsweise mild" bezeichnet wird, mutet geradezu grotesk an. Der Beschuldigte hat bereits angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Demokratie in Gefahr? Wenn Worte zu Straftaten werden
Besonders pikant erscheint der Umstand, dass der Vorfall sich im Kontext der Debatte um ein mögliches Parteiverbot abspielte, bei der Wanderwitz eine führende Rolle einnimmt. Der triumphierende Kommentar des CDU-Politikers "Politiker sind kein Freiwild" offenbart ein fragwürdiges Demokratieverständnis: Statt sich der inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Bürger zu stellen, wird der juristische Weg gewählt.
Bürokratischer Overkill bei der Strafverfolgung
Der administrative Aufwand für die Verfolgung der verbalen Entgleisung erscheint geradezu absurd: Von der Bundestagspolizei über das Landeskriminalamt Berlin bis hin zur Staatsanwaltschaft Ingolstadt wurden verschiedene Behörden in den Fall involviert - ein weiteres Beispiel für die ausufernde Bürokratie in unserem Land.
Während die Justiz hier mit voller Härte gegen verbale Entgleisungen vorgeht, bleiben andere, weitaus dringlichere Probleme ungelöst. Man könnte meinen, die Prioritäten in unserem Rechtsstaat hätten sich verschoben - weg von der Verfolgung echter Kriminalität, hin zur Sanktionierung unliebsamer Meinungsäußerungen.

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