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26.06.2024
06:59 Uhr

Faeser plant mehr Migranten in Behörden – Ein Angriff auf Verfassungsgrundsätze?

Faeser plant mehr Migranten in Behörden – Ein Angriff auf Verfassungsgrundsätze?

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat ein kontroverses Vorhaben: Sie möchte die Quote von Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst erhöhen. Dies soll die gesellschaftliche Vielfalt in der Verwaltung widerspiegeln. Doch Kritiker sehen darin eine potenzielle Untergrabung verfassungsrechtlicher Grundsätze.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst des Bundes liegt derzeit bei etwa 12 Prozent, was ungefähr der Hälfte ihres Anteils an der Gesamtbevölkerung entspricht. Faeser möchte diesen Anteil erhöhen und hat hierzu eine Leitungsvorlage zum sogenannten Bundespartizipationsgesetz vorgelegt. Das Bundesinnenministerium betont, dass der Entwurf verfassungskonform sei und niemand diskriminiert werde. Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes, wonach nicht die Herkunft, sondern allein Eignung, Befähigung und Leistung beim Zugang zu öffentlichen Ämtern zählen, bleibe weiterhin entscheidend.

Doch Volker Boehme-Neßler, Professor für öffentliches Recht an der Carl-von-Ossietzky-Universität in Oldenburg, äußert Zweifel. Er sieht in der Einführung der Kategorie der „Diversitätskompetenz“ im Gesetz ein Einfallstor, um geltende Verfassungsgrundsätze stillschweigend außer Kraft zu setzen. Diversitätskompetenz soll als Teil der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung berücksichtigt werden, was laut Boehme-Neßler die Verfassung verwässern könnte.

Die Definition von Diversitätskompetenz

Diversitätskompetenz wird im Entwurf als die Fähigkeit definiert, „wertschätzend, anerkennend und vorurteilsfrei mit gesellschaftlicher Vielfalt umzugehen und diese zu gestalten“. Dies umfasst Aspekte wie Wertschätzung, Anerkennung, Perspektivwechsel, Selbstreflexion, Empathie und Ambiguitätstoleranz. Auch die Stärkung des Verständnisses für spezifische Erfahrungshorizonte und die Bewusstseinsbildung für Gemeinsamkeiten sind zentrale Punkte.

Bevorzugung durch die Hintertür?

Boehme-Neßler argumentiert, dass Menschen mit Migrationshintergrund automatisch einen Vorteil hätten, da sie Diversität bereits gelebt und erlebt haben. Die geplanten Diversitätskurse und -Weiterbildungen würden diesen Vorteil nicht ausgleichen. Vielmehr könnten sie zusammen mit Berichtspflichten, Monitoring und Datenerhebungen einen „bürokratischen und psychologischen Druck“ aufbauen, Menschen mit Migrationshintergrund zu bevorzugen, obwohl die Verfassung dies ausdrücklich verbietet.

Die Personalabteilungen könnten unter Rechtfertigungsdruck geraten, wenn sie niemanden mit Migrationshintergrund einstellen. Dies könnte dazu führen, dass sie dem Druck nachgeben und Einstellungen nicht mehr allein nach Eignung und Befähigung vornehmen.

Opposition sieht Politik gegen Einheimische

Auch die Opposition äußert Bedenken. Alexander Throm (CDU), innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, wirft der Ampelregierung vor, mit diesem Gesetz „Politik gegen die einheimische Bevölkerung“ zu machen. Er kritisiert, dass das Gesetz ausschließlich Menschen im öffentlichen Dienst fördern soll, die selbst oder deren beide Eltern nach Deutschland eingewandert sind. Menschen, die nur einen eingewanderten Elternteil haben, würden nicht berücksichtigt. Throm betont: „Niemand darf in Deutschland wegen seiner Abstammung bevorzugt oder benachteiligt werden.“

Das Bundesinnenministerium wollte sich zu den Inhalten des Entwurfs nicht äußern und erklärte lediglich, dass man sich weiterhin im Prozess der Willensbildung befinde. Das erklärte Ziel sei „mehr Repräsentanz und Teilhabe in der Bundesverwaltung“.

Es bleibt abzuwarten, ob Faesers Vorhaben tatsächlich umgesetzt wird und welche Auswirkungen dies auf die Verfassung und die öffentliche Verwaltung haben wird.

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