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09.02.2024
10:42 Uhr

Existenzielle Bedrohung der Altersvorsorge: Wie sich Bürger gegen den Zugriff der Gläubiger auf Riester-Rente schützen können

Existenzielle Bedrohung der Altersvorsorge: Wie sich Bürger gegen den Zugriff der Gläubiger auf Riester-Rente schützen können

Die Sorge um eine sichere Altersvorsorge treibt viele Bundesbürger um. Insbesondere in Zeiten finanzieller Unsicherheit kann das hart ersparte Vermögen schnell ins Visier von Gläubigern geraten. Eine der Säulen der privaten Altersvorsorge, die Riester-Rente, steht dabei im Fokus der Diskussionen. Wie kürzlich berichtet wurde, besteht die Möglichkeit, das Riester-Vermögen vor einer Pfändung zu schützen, doch viele Bürger sind sich der Bedingungen und Risiken nicht bewusst.

Unwissenheit kann teuer werden

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: IX ZR 21/17) hat klargestellt, dass Riester-Verträge, die staatlich gefördert werden, im Falle einer Privatinsolvenz nicht zum verwertbaren Vermögen gehören und somit nicht gepfändet werden können. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass förderfähige Beiträge geleistet und ein entsprechender Zulagenantrag gestellt wurden. Ohne diesen Antrag ist das Riester-Vermögen nicht vor Pfändung geschützt. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) rät daher dringend dazu, einen Dauerzulagenantrag zu stellen, um diese Schutzmaßnahme zu institutionalisieren.

Die Tücken im Detail

Wer mehr einzahlt, als staatlich gefördert wird, muss wissen: Der übersteigende Teil des Guthabens ist nicht vor Pfändung geschützt. Zudem verliert ausbezahltes Kapital bei einer Kündigung des Riester-Vertrages seine Förderung und kann damit ebenfalls gepfändet werden. Dies unterstreicht, dass eine genaue Kenntnis der Regelungen und eine vorausschauende Planung essentiell sind, um die Früchte der eigenen Sparanstrengungen im Alter auch wirklich genießen zu können.

Staatliche Unterstützung mit Haken

Der Staat unterstützt Riester-Verträge mit jährlichen Zulagen, die insbesondere für Familien mit Kindern attraktiv sein können. Doch um in den Genuss der vollen Förderung zu kommen, müssen Sparer jährlich vier Prozent ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres einzahlen, wobei die Zulagen die eigene Belastung mindern. Die Verbraucherzentrale Hamburg weist darauf hin, dass diese Förderung an Bedingungen geknüpft ist und Bürger sich detailliert informieren sollten.

Ein Appell an die Eigenverantwortung

Die aktuelle Situation offenbart eine gravierende Lücke im Verständnis vieler Bürger für ihre eigene Altersvorsorge. Es ist ein Appell an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen, sich mit den Details auseinanderzusetzen und die notwendigen Schritte zu unternehmen, um das Ersparte zu schützen. In einer Zeit, in der die traditionellen Sicherungssysteme zunehmend brüchig erscheinen, ist es umso wichtiger, dass die Bürger ihre Zukunft selbst in die Hand nehmen und sich nicht auf die trügerische Sicherheit staatlicher Versprechungen verlassen.

Die Riester-Rente ist nur ein Beispiel dafür, wie komplex und verwundbar die private Altersvorsorge sein kann. Es ist an der Zeit, dass die Politik klare und verständliche Regelungen schafft, die den Bürgern ermöglichen, ohne Angst vor dem Verlust ihrer Altersvorsorge zu leben. Bis dahin bleibt es die Pflicht eines jeden Sparers, sich zu informieren und vorzusorgen.

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