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11.09.2024
10:14 Uhr

Doppelverbeitragung der Rentner: Ein ungelöstes Problem der Ampelregierung

Doppelverbeitragung der Rentner: Ein ungelöstes Problem der Ampelregierung

Seit Jahren beschweren sich Rentnerinnen und Rentner in Deutschland über die sogenannte Doppelverbeitragung ihrer Altersvorsorge. Diese Praxis, die von vielen als „staatlich abgesegneter Betrug“ bezeichnet wird, belastet Millionen von Menschen, die neben ihrer gesetzlichen Rente auch eine Betriebsrente beziehen. Trotz mehrfacher Ankündigungen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), eine Lösung zu finden, bleibt das Problem weiterhin ungelöst.

Hintergrund: Das Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge

In Deutschland basiert die Altersvorsorge auf einem Drei-Säulen-Modell: der gesetzlichen Rente, der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Vorsorge. Rund 21 Millionen Menschen haben Anspruch auf eine Betriebsrente, was die finanzielle Absicherung im Alter verbessern soll. Doch wer neben der gesetzlichen Rente auch eine Betriebsrente bezieht, zahlt doppelte Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Doppelverbeitragung im Detail

Gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB) müssen Krankenkassenbeiträge auf sämtliche Einkünfte einer Person gezahlt werden, solange diese unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 62.100 Euro jährlich liegen. Das bedeutet, dass Rentner sowohl auf ihre gesetzliche Rente als auch auf ihre Betriebsrente Beiträge zahlen müssen. Ein Freibetrag von 176,75 Euro monatlich auf die Betriebsrente entlastet zwar Rentner mit kleineren Betriebsrenten, doch für viele reicht diese Entlastung nicht aus.

Ein Beispiel aus der Praxis

Thomas L., ein Rentner, erhält monatlich 1.500 Euro aus der gesetzlichen Rentenversicherung und zusätzlich 600 Euro aus einer betrieblichen Rente. Seine jährlichen Einkünfte liegen somit deutlich unter der Beitragsbemessungsgrenze. Dennoch muss er auf beide Einkünfte Krankenkassenbeiträge zahlen. Auf die Betriebsrente nach Abzug des Freibetrags von 176,75 Euro zahlt er 14,6 Prozent, was monatlich 61,79 Euro ausmacht. Auf die gesetzliche Rente zahlt er ebenfalls 14,6 Prozent, jedoch nur zur Hälfte, was 109,50 Euro monatlich ergibt. Insgesamt belaufen sich seine monatlichen Krankenkassenbeiträge auf 178,07 Euro.

Die politische Dimension

Die Ampel-Koalition steht unter Druck, eine Lösung für dieses Problem zu finden. Doch die Abschaffung der Doppelverbeitragung stößt bei den Krankenkassen auf wenig Verständnis. Diese erwarten 2024 ein Defizit von 3,5 Milliarden Euro, was durch die Krankenhausreform des Gesundheitsministers noch verschärft wird. Die Krankenkassen sind daher gezwungen, die Beiträge zu erhöhen, was die finanzielle Lage der Rentner weiter verschärft.

Fiskalische Herausforderungen und mögliche Lösungen

Die Bundesregierung prüft derzeit zusätzliche fiskalische Möglichkeiten, um das Problem zu lösen. Eine Option könnte sein, die Doppelverbeitragung über die Steuer zu regeln, was jedoch die Abgabe einer Steuererklärung durch die Rentner erfordern würde. Doch konkrete Vorschläge oder Lösungen sind bisher nicht in Sicht, und die Zeit drängt, da die Ampel-Koalition nur noch ein Jahr Zeit hat, um eine Lösung zu präsentieren.

In einer Zeit, in der die finanzielle Belastung für viele Rentner ohnehin schon hoch ist, bleibt die Doppelverbeitragung ein ungelöstes Problem, das dringend einer Lösung bedarf. Es bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung endlich den Mut findet, dieses Problem anzugehen und eine gerechte Lösung für die betroffenen Rentnerinnen und Rentner zu finden.

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