Corona-Bußgelder: Australischer Bundesstaat gesteht Fehler ein und zahlt Millionen zurück
In einer bemerkenswerten Kehrtwende hat der australische Bundesstaat New South Wales eingeräumt, dass zahlreiche während der Corona-Pandemie verhängte Bußgelder rechtswidrig gewesen seien. Mehr als 23.500 Bürger sollen nun ihre gezahlten Strafen zurückerhalten - ein Vorgang, der die überzogene Corona-Politik vieler Regierungen weltweit in den Fokus rückt.
Millionenschwere Rückzahlung nach rechtlicher Überprüfung
Die Dimension der Rückzahlungen ist beachtlich: Insgesamt würden sich die Erstattungen auf etwa 5,5 Millionen australische Dollar belaufen. Der Commissioner of Fines Administration, Scott Johnston, habe nach eingehender Prüfung beschlossen, von seiner gesetzlichen Befugnis Gebrauch zu machen und die entsprechenden Bescheide zurückzuziehen.
Drakonische Maßnahmen im Nachhinein als rechtswidrig eingestuft
Bereits im Jahr 2022 hatte ein Gericht geurteilt, dass rund 33.000 Corona-Bußgeldbescheide für ungültig erklärt werden müssten. Der Grund: Die Begründungen für die Strafzahlungen seien nicht präzise genug formuliert gewesen. Nach Schätzungen einer Anwaltskanzlei könnten sich die gesamten Rückzahlungen auf etwa 15 Millionen Dollar summieren.
Massive Bußgeldwelle während der Pandemie
Auf dem Höhepunkt der Pandemie wurden in New South Wales über 50.000 Bußgeldbescheide ausgestellt - ein deutliches Zeichen für den rigiden Durchsetzungswillen der Behörden. Selbst Bescheide, die nach 2022 noch als gültig eingestuft wurden, müssen nun zurückgezogen werden.
Die Rückzahlung der Bußgelder könnte als spätes Eingeständnis gewertet werden, dass die Corona-Maßnahmen in vielen Fällen überzogen und rechtlich fragwürdig waren.
Lehren für Deutschland?
Während Australien nun aktiv wird und unrechtmäßig erhobene Bußgelder zurückzahlt, scheint in Deutschland eine kritische Aufarbeitung der Corona-Politik noch in weiter Ferne. Die überzogenen Maßnahmen der damaligen Zeit, die massiven Einschränkungen der Grundrechte und die verhängten Bußgelder werden hierzulande kaum hinterfragt.
Besonders bemerkenswert ist, dass die australischen Behörden von sich aus aktiv werden. Die betroffenen Bürger müssen nicht erst den aufwendigen Rechtsweg beschreiten, sondern werden automatisch kontaktiert. Ein Vorgehen, von dem die deutsche Verwaltung noch einiges lernen könnte.
Verrechnung mit offenen Forderungen
Allerdings gibt es auch einen Haken: Das Finanzamt hat angekündigt, dass die Bußgelder zunächst mit anderen offenen Forderungen verrechnet werden sollen. Nur wenn keine weiteren Außenstände existieren, erfolgt eine direkte Auszahlung an die Betroffenen.
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