Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
11.04.2023
07:43 Uhr

Bundeswehr: Nato-Verpflichtungen bis 2025 nur schwer realisierbar

Die Bundeswehr steht vor großen Herausforderungen, wenn es darum geht, ihre Bündnisverpflichtungen gegenüber der Nato zu erfüllen. Eine kürzlich an die Öffentlichkeit gelangte „Führungsmeldung“ des Inspekteurs des Heeres, Alfons Mais, zeigt auf, dass die Einsatzbereitschaft der Division bis 2025 nur bedingt realisierbar ist. In diesem Zusammenhang werden sowohl personelle als auch materielle Defizite genannt, die eine erfolgreiche Erfüllung der Aufgaben erschweren.

Einsatzbereitschaft des gesamten Heeres in Gefahr

Die „Führungsmeldung“ des Inspekteurs des Heeres beschreibt eine schwierige Lage: „Trotz aller Bemühungen wird die Division 2025 nur eine bedingte Einsatzbereitschaft herstellen können“, so Mais. Die Konsequenz dieser Situation ist eine drohende Reduzierung der Einsatzbereitschaft des gesamten Heeres. Dies könnte dazu führen, dass die Bundeswehr im hochintensiven Gefecht nicht durchhaltefähig bestehen kann und ihre Verpflichtungen gegenüber der Nato nur eingeschränkt wahrnehmen kann.

Personelle und materielle Defizite

Um die Einsatzbereitschaft der Division zu verbessern, müsse laut der „Führungsmeldung“ eine „gezielte Personalsteuerung“ vorgenommen werden. Doch nicht nur die personelle Situation ist problematisch, auch die materielle Ausstattung lässt zu wünschen übrig. Material und Großgeräte seien „absehbar nicht ausreichend verfügbar“, was die Fähigkeit der Bundeswehr, ihren Nato-Verpflichtungen nachzukommen, zusätzlich beeinträchtigt.

„Trotz aller Bemühungen wird die Division 2025 nur eine bedingte Einsatzbereitschaft herstellen können“, so Mais.

Forderung nach höherem Wehretat

Inspekteur Alfons Mais fordert daher einen dauerhaft höheren Wehretat, um die angesprochenen Defizite zu beheben und die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr sicherzustellen. Er betont, dass das Sondervermögen „des Gegensteuerns im Zuge der Zeitenwende“ nicht ausreiche, um die notwendigen Maßnahmen zu finanzieren. Eine Erhöhung des Wehretats ist somit aus seiner Sicht unerlässlich, um die Bundeswehr zukunftsfähig aufzustellen und ihre Verpflichtungen gegenüber der Nato erfüllen zu können.

Politische Reaktionen und mögliche Konsequenzen

Die „Führungsmeldung“ und die darin geäußerten Bedenken dürften in der deutschen Politik und Öffentlichkeit für Diskussionen sorgen. Die Frage, wie die Bundeswehr in Zukunft aufgestellt sein soll und welche finanziellen Mittel dafür benötigt werden, wird dabei im Fokus stehen. Eine Erhöhung des Wehretats könnte jedoch auch auf Widerstand stoßen, insbesondere in Zeiten knapper Kassen und anderen drängenden politischen Themen wie Klimaschutz oder Bildung.

Dennoch ist es wichtig, die Sicherheit Deutschlands und die Erfüllung der Bündnisverpflichtungen gegenüber der Nato ernst zu nehmen und die notwendigen Schritte einzuleiten, um die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zu gewährleisten. Die „Führungsmeldung“ von Inspekteur Alfons Mais ist somit ein wichtiger Weckruf für die politisch Verantwortlichen, um die Herausforderungen der kommenden Jahre zu meistern und die Bundeswehr für die Zukunft fit zu machen.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“