Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
26.06.2024
16:52 Uhr

Bundeskartellamt verhängt 2023 Bußgelder in Höhe von 2,8 Millionen Euro

Bundeskartellamt verhängt 2023 Bußgelder in Höhe von 2,8 Millionen Euro

Das Bundeskartellamt hat im Jahr 2023 Bußgelder in Höhe von rund 2,8 Millionen Euro verhängt. Betroffen waren dabei acht Unternehmen und fünf natürliche Personen aus dem Bereich des Industriebaus. Dies ist ein deutlicher Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren, was auf die Nachwirkungen der Pandemie zurückzuführen sei, wie der Präsident der Behörde, Andreas Mundt, erklärte.

Deutlicher Rückgang im Vergleich zu Vorjahren

Während im Jahr 2022 noch Bußgelder in Höhe von 24 Millionen Euro verhängt wurden, waren es 2021 sogar 105 Millionen Euro. Der drastische Rückgang auf 2,8 Millionen Euro im Jahr 2023 sei laut Mundt vor allem auf die eingeschränkten Ermittlungen während der Pandemie zurückzuführen. Allerdings habe die Kartellverfolgung mittlerweile wieder an Fahrt aufgenommen.

Ermittlungen und Durchsuchungsaktionen

Im Jahr 2023 mündeten die Ermittlungen des Bundeskartellamts in elf Durchsuchungsaktionen, zwei weitere kamen Anfang 2024 hinzu. Mundt betonte, dass mehrere große Fälle derzeit laufen und bald abgeschlossen sein könnten. Die Kartellverfolgung bleibe weiterhin effektiv, auch wenn die Bußgelder oft mit deutlichem zeitlichem Abstand verhängt würden.

Einnahmen aus vergangenen Verfahren

Zusätzlich flossen im Jahr 2023 etwa 77,4 Millionen Euro an Bußgeldern aus vergangenen Verfahren in die Kassen des Bundeskartellamts. „Die Einnahmenseite ist also gar nicht so schlecht“, kommentierte Mundt. Dies zeigt, dass die Behörde trotz der Pandemie weiterhin effektiv arbeitet und die Einnahmen durch Bußgelder stabil bleiben.

Fokus auf große Techkonzerne

Ein zentrales Thema für das Bundeskartellamt und andere Wettbewerbsbehörden weltweit bleibt die Macht der großen Techkonzerne. Derzeit laufen sieben Verfahren gegen Amazon, Google, Meta, Apple und Microsoft. Mundt warnte, dass die Künstliche Intelligenz (KI) als „Brandbeschleuniger“ wirken könnte und eine noch weitergehende Konzentration der digitalen Märkte sowie ein Machtzuwachs von den Chips bis zum Front-End Einzug halten könnten.

Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen

Ein weiterer Teil der Arbeit des Bundeskartellamts ist die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen. Im Jahr 2023 prüfte die Behörde 800 Fusionen, wobei sieben Zusammenschlüsse einer vertieften Prüfung in einer zweiten Phase unterzogen wurden. Beispielsweise wurde die Übernahme von Teilen eines Molkereigeschäfts erst nach Zusagen der Beteiligten zur Veräußerung von Unternehmensteilen freigegeben. Auch bei einer Übernahme in der Entsorgungsbranche gab es die Zustimmung nur unter Bedingungen.

Verbraucherschutz mit Defiziten

Im Bereich des Verbraucherschutzes sieht Mundt noch Verbesserungspotenzial. Das Kartellamt habe in verschiedenen Bereichen wie Vergleichsportalen, Smart-TVs oder Videodiensten Defizite ausgemacht. „Bislang können wir aber nur aufklären und mahnen – sind aber rechtlich nicht in der Lage, diese Defizite auch zu beheben“, sagte Mundt.

Die Arbeit des Bundeskartellamts zeigt, dass trotz der Herausforderungen durch die Pandemie weiterhin wichtige Maßnahmen zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs getroffen werden. Allerdings bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in den kommenden Jahren entwickeln wird und ob die Behörde ihre Effektivität weiter steigern kann.

Wissenswertes zum Thema

Magazin
27.03.2023
16 Min.

Geld in Gold anlegen

Eine gute Geldanlage sollte sicher und krisensicher sein, aber auch eine angemessene Rendite bieten. Wir haben für Sie die 10 besten Wertanlagen zusammengestellt, die Sie in Erwägung ziehen können.
Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“