
Ampel beschließt umstrittenes Gewalthilfegesetz - Kritiker warnen vor ideologischer Schlagseite
Mit den Stimmen der Ampel-Koalition wurde heute im Bundestag das sogenannte "Gewalthilfegesetz" beschlossen. Ab 2030 sollen Opfer von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe erhalten. Doch während die grüne Familienministerin Lisa Paus das Gesetz als "Meilenstein" feiert, warnen Kritiker vor einer einseitigen Fokussierung.
Ideologisch motivierte Gesetzgebung?
Das neue Gesetz sieht vor, dass die Bundesländer verpflichtet werden, ein "ausreichendes Angebot" an Frauenhäusern, Schutzwohnungen und Beratungsstellen sicherzustellen. Was auf den ersten Blick löblich erscheint, könnte sich als weiterer Baustein einer ideologisch motivierten Gesetzgebung entpuppen. Denn während die Ampel-Regierung den Schutz von Frauen in den Vordergrund stellt, bleiben andere Opfergruppen weitgehend unberücksichtigt.
Fragwürdige Prioritätensetzung der Ampel
Bezeichnend für die aktuelle Politik ist die Eile, mit der das Gesetz noch vor der nächsten Bundestagswahl durchgepeitscht wurde. Familienministerin Paus, die sich bisher vor allem durch das gescheiterte Kindergrundsicherungsgesetz einen Namen gemacht hat, mahnte bereits im Dezember zur schnellen Verabschiedung.
Die Wirklichkeit häuslicher Gewalt hat sich seit den Corona-Zeiten weiter verschlimmert
Finanzierung bleibt unklar
Während Bundeskanzler Scholz das Gesetz auf der Plattform X bereits euphorisch begrüßt, bleiben zentrale Fragen ungeklärt. Insbesondere die Finanzierung des ambitionierten Ausbauprogramms für Schutzeinrichtungen dürfte die ohnehin klammen Landeskassen vor erhebliche Herausforderungen stellen.
Systemische Mängel bleiben bestehen
Experten kritisieren zudem, dass das Gesetz zu kurz greift. Statt die Ursachen von häuslicher Gewalt anzugehen - etwa durch verstärkte Präventionsarbeit oder die Stärkung traditioneller Familienstrukturen - konzentriert sich die Ampel-Koalition einmal mehr auf symptomatische Maßnahmen.
Bemerkenswert ist auch der Zeitrahmen: Bis zur tatsächlichen Umsetzung des Rechtsanspruchs sollen noch weitere sechs Jahre vergehen. Ein Zeitraum, in dem die aktuellen Regierungsparteien längst nicht mehr in der Verantwortung stehen könnten. Kritiker sehen darin ein weiteres Beispiel für die typische Ankündigungspolitik der Ampel-Koalition.
Fazit: Gut gemeint ist nicht gut gemacht
Auch wenn der Schutz vor häuslicher Gewalt zweifelsohne eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe darstellt, zeigt sich am Gewalthilfegesetz exemplarisch die ideologische Schieflage der aktuellen Regierungspolitik. Statt ausgewogener Lösungen dominieren einmal mehr Gender-Aspekte und einseitige Schuldzuweisungen die Gesetzgebung.

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