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27.06.2024
10:30 Uhr

Zensus 2022: Über eine Million Menschen verweigerten Teilnahme – droht jetzt ein Bußgeldregen?

Zensus 2022: Über eine Million Menschen verweigerten Teilnahme – droht jetzt ein Bußgeldregen?

Die Ergebnisse des Zensus 2022 wurden in dieser Woche von den Vertretern der Statistischen Ämter der Bundesländer präsentiert. Über eine Million Menschen verweigerten die Teilnahme an der Volkszählung, obwohl eine gesetzliche Auskunftspflicht bestand. Diese hohe Zahl an Verweigerern wirft nun die Frage auf, ob ein Bußgeldregen droht.

Gesetzliche Auskunftspflicht und mögliche Strafen

Für den Zensus 2022 galt eine gesetzliche Auskunftspflicht, die laut Statistischem Bundesamt notwendig sei, um die geforderte hohe Qualität und Genauigkeit der Zensus-Ergebnisse zu erreichen. Wer sich weigerte, die geforderten Angaben zu machen, dem drohte ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Zunächst wurden die Verweigerer erinnert und dann angemahnt. In vielen Bundesländern drohte bei konsequenter Ignoranz ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro.

Unterschiedliche Handhabung der Bußgelder

Die Durchführung von Mahnverfahren obliegt den statistischen Ämtern der Länder bzw. den kommunalen Erhebungsstellen. Entsprechend unterscheiden sich die Verfahren zwischen und teilweise auch in den einzelnen Bundesländern. Die Höhen der jeweiligen Zwangs- und/oder Bußgelder richten sich nach den jeweils geltenden Gesetzen und Gebührenordnungen.

Eine Übersicht der Bürgerrechtsgruppe „Freiheitsfoo“ aus dem November 2022 zeigt, dass mehr als eine Million Menschen mit Bußgeldandrohungen bedacht wurden. Allerdings ist diese Zahl nicht vollständig, da einzelne Bundesländer, darunter Bayern, keine genauen Zahlen nennen konnten oder wollten.

Hessen: Bußgeldandrohungen zur Abschreckung

Besonders interessant ist die Situation in Hessen. Laut dem hessischen Statistischen Landesamt wurden eine unbekannte Anzahl von Zwangsgeldandrohungen verschickt, jedoch keine Zwangsgeldverfahren eingeleitet. Ein Zensusmitarbeiter aus Hessen sagte in einem privaten Gespräch, dass das Eintreiben von Strafen nie vorgesehen war. Es habe schlichtweg nicht genügend Personal gegeben. Man habe es bei maximal zweimaligen Ermahnungen samt Bußgeldandrohung belassen und diese zur Abschreckung eingesetzt. Wer auch das ignorierte, kam dennoch ungeschoren davon.

Unklare Zahlen zu verhängten Strafen

Bislang liegen keine genauen Zahlen zu den verhängten Strafen wegen Zensusverweigerung vor. Eine laufende Anfrage auf dem Portal „Frag den Staat“ wartet noch auf Beantwortung. Die Frist dafür läuft am 29. Juni 2024 aus. Es bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfang Bußgelder tatsächlich verhängt und eingetrieben wurden.

Fazit

Die hohe Zahl an Zensusverweigerern und die unterschiedlichen Handhabungen der Bußgelder in den Bundesländern werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen bei der Durchführung solcher Volkszählungen. Ob ein flächendeckender Bußgeldregen droht, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass die gesetzliche Auskunftspflicht und die damit verbundenen Strafen nicht überall gleichermaßen durchgesetzt wurden.

Die deutsche Regierung sollte sich fragen, ob die Methode der Volkszählung in ihrer jetzigen Form noch zeitgemäß ist oder ob es alternative Wege gibt, um die notwendigen Daten zu erheben, ohne die Bürger in solchem Maße zu belasten.

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