
Wirecard-Skandal: Chaos im Musterverfahren - Anwalt schmeißt hin
Der ohnehin schon turbulente Wirecard-Skandal nimmt eine weitere dramatische Wendung: Der Musterkläger-Anwalt Peter Mattil hat überraschend sein Mandat niedergelegt. Diese Entwicklung wirft ein bezeichnendes Licht auf die chaotischen Zustände in einem der größten Wirtschaftsskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte.
Zerwürfnis unter den Anwälten verschärft die Krise
Die Begründung für Mattils Rückzug liest sich wie ein Offenbarungseid für die deutsche Justiz: Unüberbrückbare Meinungsverschiedenheiten mit einem zweiten Musterkläger-Anwalt hätten zu diesem drastischen Schritt geführt. Die Strategien der beiden Kanzleien seien schlichtweg "nicht kompatibel" gewesen - ein Umstand, der die ohnehin schon komplexe juristische Aufarbeitung des Milliardenbetrugs weiter erschwert.
Geschädigte Anleger in der Warteschleife
Die Dimension des Verfahrens ist gewaltig: Knapp 8.700 Anleger haben bereits Klage eingereicht, weitere 19.000 haben ihre Ansprüche angemeldet. Als Musterkläger fungiert ein hessischer Bankkaufmann, der sage und schreibe eine halbe Million Euro durch den Zusammenbruch des einstigen DAX-Konzerns verloren hat. Die Hoffnungen der geschädigten Anleger richten sich vor allem auf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, die jahrelang die manipulierten Bilanzen des Unternehmens testierte.
Ernüchternde Signale vom Gericht
Das Bayerische Oberste Landesgericht hatte bereits im Februar die Erwartungen der Anleger gedämpft: In einer ersten Teilentscheidung wurde klargestellt, dass Schadenersatzansprüche gegen EY nicht im Rahmen des Kapitalanleger-Musterverfahrens geltend gemacht werden können. Den Anlegern bleibt nur der Weg über separate Gerichtsverfahren - ein zeit- und kostenintensiver Prozess mit ungewissem Ausgang.
Parallelen zum Strafprozess
Während sich im Zivilverfahren die Turbulenzen häufen, läuft parallel der Strafprozess gegen den ehemaligen Wirecard-Chef Markus Braun und zwei weitere Angeklagte. Braun, der seit fast fünf Jahren in Untersuchungshaft sitzt, muss sich wegen Bandenbetrugs und weiterer schwerwiegender Vorwürfe verantworten. Die Aussichten auf Entschädigung durch die ehemaligen Manager werden in Justizkreisen als äußerst gering eingeschätzt.
Ein Lehrstück deutscher Justizversagen?
Der aktuelle Rückzug des Musterkläger-Anwalts offenbart einmal mehr die Schwächen des deutschen Rechtssystems bei der Aufarbeitung von Wirtschaftsskandalen. Während tausende Kleinanleger um ihr Erspartes bangen, verstrickt sich die juristische Aufarbeitung in Kompetenzgerangel und Verfahrenshürden. Es scheint, als ob die deutsche Justiz bei komplexen Wirtschaftsverbrechen dieser Größenordnung an ihre Grenzen stößt - ein Umstand, der dringend nach politischen Reformen verlangt.
Die Wirecard-Affäre entwickelt sich damit zu einem Paradebeispiel für die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform des deutschen Kapitalmarktrechts. Kleinanleger bleiben einmal mehr die Leidtragenden eines Systems, das sie nur unzureichend vor kriminellen Machenschaften in den Chefetagen schützt.
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