
Verlängerung der Mietpreisbremse: Ein zweischneidiges Schwert für Mieter und Vermieter
Kaum bezahlbare Wohnungen sind seit längerem ein großes Problem in deutschen Städten. Als vermeintliche Lösung gegen ausufernde Mieten gilt die Mietpreisbremse, die nach den Plänen der Bundesregierung verlängert werden soll. Doch diese Maßnahme könnte sich als zweischneidiges Schwert erweisen.
Verlängerung bis 2028 geplant
Die Mietpreisbremse für Städte mit Wohnungsnot soll bis Ende 2028 verlängert werden. Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat den entsprechenden Referentenentwurf in die Ressortabstimmung gegeben. Die Mietpreisbremse schreibt vor, dass in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt bei Neuvermietungen der Preis nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen darf. Ohne Verlängerung würde diese Regelung Ende 2025 auslaufen.
Ungleichgewicht auf dem Wohnungsmarkt
Im Referentenentwurf heißt es, der Mietwohnungsmarkt sei „in großen Teilen der Bundesrepublik Deutschland weiterhin angespannt“. Es bestehe weiterhin ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen Mietern und Vermietern. Die erhöhten Bau- und Finanzierungskosten erschwerten es derzeit, die Anzahl der neu gebauten Wohnungen weiter zu steigern.
Folgen eines Auslaufens der Mietpreisbremse
Ein Auslaufen der Mietpreisbremse zum 31. Dezember 2025 würde zu einem Anstieg der Wiedervermietungsmieten führen, heißt es weiter in dem Entwurf. Dies könnte „in der Gesamtschau mit den hohen Energiekosten und der gestiegenen Inflation insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen, und zunehmend auch Durchschnittsverdienerinnen und -verdiener, vor allem Familien mit Kindern aus ihren angestammten Stadtvierteln verdrängen“.
FDP stellt Bedingungen
Die Ampel-Parteien hatten sich schon in ihrem Koalitionsvertrag auf die Verlängerung der Mietpreisbremse geeinigt; die FDP verknüpfte ihre Zustimmung jedoch später mit einer Einigung bei der Vorratsdatenspeicherung. Im April vereinbarten die Regierungsfraktionen dies dann. Buschmann gab nun parallel auch den Entwurf für das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren zur Datenspeicherung in die Ressortabstimmung.
Quick-Freeze-Verfahren
Beim Quick-Freeze-Verfahren können Ermittlungsbehörden relevante Daten umgehend bei den Providern einfrieren lassen, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht. Wenn sich dann zeigt, dass die Daten tatsächlich für das Verfahren relevant sind, dürfen die Ermittler darauf zugreifen. Sowohl das Einfrieren als auch die Freigabe für die Behörden müssen aber gerichtlich angeordnet werden.
Kritische Betrachtung
Die Verlängerung der Mietpreisbremse mag auf den ersten Blick als notwendige Maßnahme erscheinen, um Mieter zu schützen. Doch sie könnte langfristig das Gegenteil bewirken. Vermieter könnten sich durch die künstlich niedrig gehaltenen Mieten abgeschreckt fühlen, in neue Bauprojekte zu investieren. Dies würde das ohnehin schon knappe Angebot an Wohnraum weiter verknappen und die Wohnungsnot verschärfen.
Es ist fraglich, ob die Bundesregierung mit solchen Maßnahmen tatsächlich die gewünschten Effekte erzielt. Statt auf kurzfristige Regulierungen zu setzen, sollte der Fokus auf nachhaltige Lösungen gelegt werden, die sowohl Mietern als auch Vermietern zugutekommen. Nur so kann ein gesundes Gleichgewicht auf dem Wohnungsmarkt geschaffen werden.
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