
Verhaftung in Nürnberg: Anklage gegen mutmaßliche Linksextremistin wegen Gewalt in Budapest
Eine im Mai in Nürnberg verhaftete mutmaßliche Linksextremistin muss sich voraussichtlich bald vor Gericht verantworten. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat Anklage gegen Hanna S. vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) München erhoben. Die Frau soll sich nach Überzeugung der obersten deutschen Anklagebehörde spätestens Anfang Februar 2023 einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung angeschlossen haben, die mit Gewalt gegen Menschen aus dem rechten Spektrum vorgeht.
Gewalttätige Übergriffe in Budapest
Hanna S. wird vorgeworfen, in Budapest an zwei Überfällen auf drei Menschen beteiligt gewesen zu sein. Laut Anklage soll sie ihre Opfer im Februar vergangenen Jahres gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Vereinigung erst unauffällig verfolgt und dann blitzartig unter anderem mit Schlagstöcken angegriffen haben. Beim ersten Überfall sei ein Mann zu Boden geschlagen und mit großer Wucht mit Schlagstöcken auf seinen Kopf und Oberkörper eingeprügelt worden. Er erlitt schwere Kopfwunden.
Beim zweiten Überfall, der einen Tag später stattfand, wurden zwei Personen mit Schlagstöcken und einem Hammer traktiert. Die Opfer wurden dann mit Pfefferspray besprüht und erlitten Platzwunden und Prellungen.
Ideologische Hintergründe der Vereinigung
Die Vereinigung, bei der Hanna S. Mitglied gewesen sein soll, teilt laut Bundesanwaltschaft eine militante linksextremistische Ideologie und lehnt den demokratischen Rechtsstaat ab. Der Vereinigung werden mindestens fünf Attacken auf Personen zugerechnet, die aus Sicht der Angreifer dem rechten Spektrum zuzuordnen waren.
Hanna S. war am 6. Mai in Nürnberg festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft. Die Vorfälle ereigneten sich anlässlich des sogenannten Tags der Ehre, zu dem Rechtsextremisten aus ganz Europa jedes Jahr nach Budapest kommen, um des Ausbruchsversuchs der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus der von der Roten Armee belagerten Stadt am 11. Februar 1945 zu gedenken.
Kritik an der politischen Landschaft
Diese Vorfälle werfen ein Schlaglicht auf die zunehmende Gewaltbereitschaft innerhalb extremistischer Gruppen in Deutschland und Europa. Es ist besorgniserregend, dass solche kriminellen Vereinigungen nicht nur den gesellschaftlichen Frieden stören, sondern auch den demokratischen Rechtsstaat ablehnen. Die deutsche Bundesregierung muss sich fragen lassen, ob sie genug gegen diese Bedrohungen unternimmt und ob die Prioritäten in der Innenpolitik richtig gesetzt sind.
Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht in München entscheiden wird. Doch eines ist klar: Die deutsche Gesellschaft darf nicht zulassen, dass Extremismus – egal welcher Couleur – die Oberhand gewinnt. Traditionelle Werte und ein starker Rechtsstaat müssen verteidigt werden, um die Freiheit und Sicherheit aller Bürger zu gewährleisten.
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