Verfassungswidrigkeit des EU-Haushalts: Kritik an der Umwidmung von Haushaltsgeldern für den Klimaschutz
Während das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung kürzlich untersagt hat, Haushaltsgelder für den Klimaschutz umzuwidmen, scheint dies in der EU an der Tagesordnung zu sein. Insbesondere im EU-Haushaltsplan 2024 findet sich hinter vielen Posten, die vordergründig andere Bereiche betreffen, immer wieder der europäische Green Deal. Dieser zielt auf die grüne und digitale Transformation Europas hin zum ersten „klimaneutralen“ Kontinent ab. Doch ist diese Umwidmung von Geldern rechtlich überhaupt zulässig?
Die Umwidmung von Haushaltsgeldern in der EU
Am 20. November haben die EU-Mitgliedstaaten den EU-Haushalt für das Jahr 2024 gebilligt. Dieser sieht vor, dass die EU im kommenden Jahr Verpflichtungen in Höhe von rund 189,4 Milliarden Euro eingehen und bis zu 142,6 Milliarden Euro auszahlen kann. Darüber hinaus bleiben noch 360 Millionen Euro bis zur Ausgabenobergrenze des derzeitigen Mehrjährigen Finanzrahmens für 2021 bis 2027 verfügbar. Dies ermöglicht es der EU, auf „unvorhersehbare Erfordernisse“ zu reagieren.
Ein erheblicher Teil dieser Gelder wird jedoch für den sogenannten Grünen Deal umgelenkt. Dieser Plan sieht vor, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Ein Ziel, das viele als lobenswert betrachten. Aber ist es rechtens, Gelder, die ursprünglich zur Bekämpfung der Coronakrise bereitgestellt wurden, auf diese Weise umzuwidmen?
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich in einer Entscheidung festgelegt, dass die Bundesregierung Gelder, die ursprünglich zur Bekämpfung der Coronakrise bereitgestellt wurden, nicht ohne weiteres für den Klimaschutz nutzen darf. Dies hat zur Folge, dass dem vom Bundeskabinett beschlossenen „Klima- und Transformationsfonds“ nun plötzlich 60 Milliarden Euro fehlen.
Im Gegensatz dazu scheint die Umwidmung von Geldern in den „Klimaschutz“ auf EU-Ebene kein Problem zu sein. Im Gegenteil, es scheint sogar erwünscht zu sein. So finden sich unter einzelnen Punkten des EU-Haushaltsplans klimapolitische Ziele, die auf den ersten Blick nicht ersichtlich sind. „Grüne und digitale Ausgaben“ sollen explizit Vorrang haben. Dadurch soll Europa „widerstandsfähiger und zukunftsfähiger“ gemacht werden.
Kritik an der Umwidmung von Haushaltsgeldern
Die Umwidmung von Haushaltsgeldern für den Klimaschutz ist jedoch nicht unumstritten. Kritiker weisen darauf hin, dass die modellbasierte Grundannahme, dass der menschengemachte Klimawandel zu einem zerstörerischen Treibhauseffekt führt, keineswegs wissenschaftlich bewiesen ist. Sie argumentieren, dass die Umwidmung von Geldern in den „Klimaschutz“ auf EU-Ebene daher nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern auch wissenschaftlich unbegründet ist.
Zudem wird kritisiert, dass durch die Umwidmung von Geldern die traditionelle Wirtschaft vernachlässigt wird. Anstatt sich auf die Stärkung der bestehenden Wirtschaft zu konzentrieren, wird ein Großteil der EU-Haushaltsgelder in die Finanzierung des Grünen Deals umgelenkt. Dies könnte langfristig negative Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Wohlstand in Europa haben.
Fazit
Die Umwidmung von Haushaltsgeldern für den Klimaschutz in der EU wirft viele Fragen auf. Während das Bundesverfassungsgericht eine solche Umwidmung auf nationaler Ebene untersagt hat, scheint dies auf EU-Ebene gang und gäbe zu sein. Es bleibt abzuwarten, ob diese Praxis auch in Zukunft Bestand haben wird oder ob sie rechtlich in Frage gestellt wird.
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