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22.07.2025
20:45 Uhr

Verfassungsschutz-Urteil gegen AfD: Ein Pyrrhussieg für das Establishment

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gesprochen – und damit einmal mehr bewiesen, wie sehr sich die etablierte Politik vor dem Erfolg der Alternative für Deutschland fürchtet. Mit der Zurückweisung der AfD-Beschwerden gegen ihre Einstufung als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz offenbart sich ein System, das mit allen Mitteln versucht, die stärkste Oppositionspartei zu diskreditieren.

Juristische Niederlage bei politischem Höhenflug

Die Ironie könnte kaum größer sein: Während die AfD in den Umfragen bei beeindruckenden 25 Prozent steht und damit zur zweitstärksten politischen Kraft in Deutschland aufgestiegen ist, versucht man sie mit juristischen Winkelzügen kleinzuhalten. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinen Beschlüssen vom 20. Mai 2025 die Revision gegen mehrere Urteile des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts nicht zugelassen – ein Schlag ins Gesicht all jener Bürger, die sich eine echte politische Alternative wünschen.

Die betroffenen Verfahren umfassen nicht nur die Bundespartei selbst, sondern auch die mittlerweile in Liquidation befindliche Jugendorganisation "Junge Alternative" sowie die interne Strömung "Der Flügel". Letztere wurde bereits 2020 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft – eine Bewertung, die mehr über die politische Agenda des Verfassungsschutzes aussagt als über die tatsächliche Gefährdungslage.

Wenn Richter zu politischen Akteuren werden

Die AfD hatte dem Oberverwaltungsgericht Münster vorgeworfen, zentrale Rechtsfragen nicht geklärt, den Sachverhalt nur unzureichend aufgearbeitet und mehrfach gegen das Beweis- und Verfahrensrecht verstoßen zu haben. Besonders brisant: Richter seien trotz vorgetragener Befangenheitsgründe nicht ausgeschlossen worden. Doch das Bundesverwaltungsgericht wischte diese schwerwiegenden Vorwürfe beiseite wie lästige Fliegen.

"In einem solchen Verfahren sei das Gericht ohnehin nicht zu einer umfassenden Prüfung der Urteile berufen, sondern nur zur Bewertung formaler Voraussetzungen", heißt es lapidar in der Begründung.

Eine bemerkenswerte Aussage, die zeigt, wie sich die Justiz hinter formaljuristischen Spitzfindigkeiten versteckt, wenn es darum geht, unbequeme politische Kräfte zu bekämpfen. Man stelle sich vor, eine linke Partei würde ähnlich behandelt – der Aufschrei in Politik und Medien wäre ohrenbetäubend.

Der Kampf geht weiter

Doch die AfD gibt nicht auf. Seit Frühjahr 2023 führt das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei sogar als "gesichert rechtsextremistisch" – eine Eskalation, die selbst hartgesottene Beobachter überrascht hat. Gegen diese neue Bewertung wehrt sich die Partei erneut gerichtlich, ein Urteil steht noch aus.

Die Kommentare unter der ursprünglichen Meldung sprechen Bände. Ein Leser bringt es auf den Punkt: "Die AfD steht auf 25 % laut neuester Umfrage. Too big to fail." Ein anderer warnt eindringlich: "Es müssen wohl langsam mal so einige Richter aus ihrem Amt entfernt werden! Bevor es hier in Deutschland wirklich noch knallt."

Historische Parallelen drängen sich auf

Besonders nachdenklich stimmt der Kommentar eines weiteren Lesers: "Die CDU Kohls wäre heute vermutlich ein Verdachtsfall. Wer nicht mitmarschiert wird feindlich gesehen." Diese Beobachtung trifft den Nagel auf den Kopf. Was gestern noch konservative Mitte war, gilt heute als rechtsextrem. Die politischen Koordinaten haben sich derart verschoben, dass selbst moderate Positionen zur Migrationspolitik oder zur nationalen Souveränität unter Generalverdacht gestellt werden.

Es ist ein gefährliches Spiel, das hier gespielt wird. Wenn ein Viertel der Wählerschaft als potentiell extremistisch gebrandmarkt wird, untergräbt das nicht nur das Vertrauen in die demokratischen Institutionen, sondern treibt die gesellschaftliche Spaltung weiter voran. Die etablierten Parteien sollten sich fragen, ob sie wirklich glauben, mit solchen Methoden die Herzen und Köpfe der Menschen zu gewinnen.

Ein Pyrrhussieg mit Folgen

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mag juristisch unanfechtbar sein, politisch ist es ein Desaster. Es sendet das fatale Signal, dass in Deutschland nicht mehr alle politischen Kräfte gleich behandelt werden. Während linksextreme Gruppierungen oft mit Samthandschuhen angefasst werden, fährt man gegen die AfD schweres Geschütz auf.

Die Große Koalition unter Friedrich Merz mag sich über dieses Urteil freuen, doch sie sollte bedenken: Wer die Opposition mit juristischen Mitteln bekämpft, statt sich inhaltlich mit ihr auseinanderzusetzen, hat bereits verloren. Die Wähler durchschauen diese Strategie längst. Nicht umsonst wächst die AfD trotz – oder gerade wegen – der permanenten Angriffe weiter.

Am Ende könnte sich die Verfassungsschutz-Keule als Bumerang erweisen. Denn nichts mobilisiert die eigene Anhängerschaft mehr als das Gefühl, ungerecht behandelt zu werden. Und nichts macht eine Partei attraktiver für Protestwähler als der Versuch des Establishments, sie mit allen Mitteln zu verhindern. Die Geschichte lehrt uns: Verbote und Stigmatisierungen haben noch nie funktioniert, um politische Bewegungen aufzuhalten. Im Gegenteil – sie machen sie oft nur stärker.

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