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21.09.2023
07:08 Uhr

Verfassungsbeschwerde gegen den Bundestag: Die Aktivierung des Art. 146 Grundgesetz fordert die Macht des Volkes

In einer bemerkenswerten Entwicklung hat eine Gruppe von Bürgern, angeführt von Uwe Kranz und unterstützt von dem Rechtsanwalt Friedemann Willemer und der Bürgerrechtsaktivistin Marianne Grimmenstein, am 13. September eine Verfassungsbeschwerde gegen den Deutschen Bundestag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der Grund für diese Beschwerde ist die Forderung nach der Aktivierung des Artikels 146 des Grundgesetzes, der dem deutschen Volk als alleinigem Träger der Staatsgewalt die Möglichkeit gibt, seine Verfassung zu beschließen.

Die Macht des Volkes: Ein unerfülltes Versprechen

Die Beschwerde richtet sich gegen die über 30-jährige Untätigkeit des Gesetzgebers seit der Vollendung der deutschen Einheit. Es wird gefordert, dass Artikel 146 des Grundgesetzes endlich aktiviert wird, um dem deutschen Volk die Möglichkeit zu geben, über seine Verfassung zu diskutieren und abzustimmen.

Die Bürgerinitiative "GemeinWohlLobby", die über 400 Bürger durch eine Petition unterstützt, hat bereits am 20. September 2022 die Bundestagsfraktionen aufgefordert, ein Ausführungsgesetz zur Verwirklichung des Verfassungsauftrages des Artikels 146 des Grundgesetzes zeitnah in den Bundestag einzubringen. Doch diese Forderung wurde ignoriert.

Die Rolle des Gesetzgebers: Eine Frage der Verantwortung

Die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes und die vorverfassungsrechtliche verfassungsgebende Gewalt des deutschen Volkes wurden vom Gesetzgeber missachtet. Das Versprechen, dass das deutsche Volk nach der Wiedervereinigung in Vollzug der Präambel und Artikel 146 über seine Verfassung in freier Entscheidung abstimmt, wurde nicht eingehalten.

Die "Mütter und Väter des Grundgesetzes" haben in Artikel 146 GG festgelegt, dass das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine Verfassung beschließen kann. Dieses Versprechen sollte am Tag der Wiedervereinigung in Freiheit erfüllt werden. Doch bis heute hat der Deutsche Bundestag dieses Versprechen nicht erfüllt.

Die Verfassungsbeschwerde: Ein Aufruf zur Handlung

Die Verfassungsbeschwerde wurde eingereicht, um auf diese Missstände aufmerksam zu machen und die Aktivierung des Artikels 146 des Grundgesetzes zu fordern. Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgeben wird, die langjährige Untätigkeit zu beenden und das deutsche Volk über seine Verfassung abstimmen zu lassen.

Die Bürger fordern die Aktivierung des Artikels 146 des Grundgesetzes, um ihre volle Handlungsfreiheit laut Völkerrecht wahrnehmen zu können. Es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber diesem Ruf folgt und die Macht des Volkes anerkennt.

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