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19.06.2024
15:25 Uhr

„Stroh-Mama“ Benko: Die Hintergründe zur Klage gegen die Mutter

„Stroh-Mama“ Benko: Die Hintergründe zur Klage gegen die Mutter

In der Causa um Österreichs bekanntesten Bankrotteur, René Benko, geht es Schlag auf Schlag weiter. Andreas Grabenweger, der Masseverwalter des gescheiterten Immobilienunternehmers, hat nun eine umfassende Klage gegen Benkos Mutter, Ingeborg Benko, eingereicht. Die Klage wurde vom Innsbrucker Rechtsanwaltskanzlei CHG unterstützt und am Landesgericht Innsbruck eingebracht.

Vertrauen in den Rechtsstaat auf dem Spiel

Dietmar Czernich, einer der Kläger, äußerte sich besorgt über die Vorgehensweise von Benko: „Das Vertrauen in den Rechtsstaat steht auf dem Spiel. Vermögensverschleierung durch Gründung von Privatstiftungen bei gleichzeitigen hohen Schulden ist nicht in Einklang zu bringen.“

Wurde die Mutter bloß vorgeschoben?

Die Kläger hegen den Verdacht, dass der 47-jährige Benko Vermögenswerte in seine Stiftungen in Österreich und Liechtenstein transferiert haben könnte. Bei der Laura Privatstiftung in Innsbruck und der INGBE Stiftung in Vaduz scheint Benkos 74-jährige Mutter Ingeborg als Mitstifterin und Begünstigte auf. Die pensionierte Kindergärtnerin wird als Stroh-Frau für ihren Sohn René eingestuft.

Daniel Tamerl, Experte für Gesellschaftsrecht, erläutert: „Die Klage richtet sich gegen die Mutter von René Benko. Wir wollen im Verfahren beweisen, dass diese als Erststifterin bloß vorgeschoben wurde.“ Für die Rechtsexperten ist es nicht nachvollziehbar, wie die Mutter als Stifterin in der Lage gewesen sein sollte, derartige Summen zur Verfügung zu haben und transferieren zu können.

Mögliche Vermögensverschleierung

Die Klage beinhaltet auch einen Antrag auf Einstweilige Verfügung, um Ingeborg Benko gerichtlich zu untersagen, weiterhin ihre Rechte als Stifterin auszuüben. Grabenweger möchte im Sinne der vielen Gläubiger die Stiftungen knacken und Zugriff auf die Vermögenswerte erhalten. Er erklärt: „Das Verfahren wird zeigen, inwieweit das Rechtsinstitut der Privatstiftung auch künftig zur Vermögensverschleierung verwendet werden kann.“

Diese Entwicklungen werfen ein Schlaglicht auf die Praktiken von René Benko und die mögliche Nutzung von Privatstiftungen zur Vermögensverschleierung. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht entscheiden wird und welche Konsequenzen dies für Benko und seine Mutter haben könnte.

Die politische und wirtschaftliche Elite in Österreich sollte sich fragen, ob solche Praktiken toleriert werden können und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherzustellen. Es ist an der Zeit, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und die Interessen der Gläubiger und der Allgemeinheit im Vordergrund stehen.

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