Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
29.02.2024
07:14 Uhr

Revolution im Zahlungsverkehr: Neues EU-Gesetz befreit Bankkunden von Überweisungsgebühren

Revolution im Zahlungsverkehr: Neues EU-Gesetz befreit Bankkunden von Überweisungsgebühren

Ein bahnbrechendes Gesetz aus der Gesetzgebungsschmiede des Europäischen Parlaments verspricht, den Zahlungsverkehr für Millionen von Bankkunden in Deutschland und ganz Europa grundlegend zu verändern. Mit der Einführung des neuen Gesetzes für Überweisungen, das alle Bankkunden betrifft, wird eine Ära kostenfreier Echtzeit-Überweisungen eingeläutet – ein Schritt, der die Bankenlandschaft nachhaltig prägt und die Verbraucher deutlich entlastet.

Ende der Wartezeiten und Zusatzkosten

Die Zeiten, in denen Überweisungen Tage in Anspruch nahmen und insbesondere Echtzeit-Überweisungen mit zusätzlichen Kosten verbunden waren, gehen dem Ende entgegen. Die neue Regelung, die vom EU-Parlament beschlossen wurde, schreibt vor, dass alle europäischen Banken Echtzeit-Überweisungen anbieten müssen, und zwar ohne dass hierfür Extragebühren erhoben werden dürfen.

Spürbare Vorteile für den Verbraucher

Das neue Gesetz stellt einen signifikanten Vorteil für die Bankkunden dar, die bisher für die schnelle Überweisungsoption tief in die Tasche greifen mussten. Institutionen wie die Commerzbank verlangen aktuell noch 1,50 Euro für diesen Service. Mit der Änderung können Verbraucher, die regelmäßig auf die Echtzeit-Überweisung angewiesen sind, bares Geld sparen und profitieren von einem verbesserten und effizienteren Zahlungsverkehr.

Erhöhte Sicherheit und Verfügbarkeit

Die Neuerung soll laut Aussagen des Europäischen Parlaments nicht nur die Wartezeiten eliminieren, sondern auch die Sicherheit der Transaktionen erhöhen. Gelder werden künftig innerhalb von zehn Sekunden beim Empfänger verbucht – unabhängig von Wochentagen oder Feiertagen. Dies stellt eine erhebliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Praxis dar, bei der Überweisungen außerhalb der Geschäftszeiten oder an Feiertagen zu Verzögerungen führen konnten.

Umsetzungsfristen für Banken

Die neuen Vorschriften treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Zahlungsdienstleister im Euro-Währungsgebiet haben dann neun Monate Zeit, um die Annahme von Echtzeit-Überweisungen zu ermöglichen, und 18 Monate, um deren Versendung anzubieten. Dies bedeutet, dass Bankkunden sich bis spätestens Mitte 2025 auf eine flächendeckende Verfügbarkeit von kostenfreien Echtzeit-Überweisungen einstellen können.

Kritische Betrachtung der Umsetzung

Während das neue Gesetz auf den ersten Blick als großer Gewinn für den Verbraucher erscheint, bleibt abzuwarten, wie die Banken auf diese Veränderung reagieren werden. Es ist durchaus denkbar, dass die Institute nach anderen Wegen suchen werden, um entgangene Einnahmen zu kompensieren. Eine kritische Beobachtung der Entwicklung ist daher geboten, um sicherzustellen, dass die Verbraucher nicht an anderer Stelle zur Kasse gebeten werden.

Fazit: Ein Schritt in die richtige Richtung

Das neue Gesetz für Überweisungen ist ein starkes Signal für den Verbraucherschutz und zeigt, dass die Interessen der Bürger in der EU-Politik Gehör finden. Es ist ein Beispiel dafür, wie regulatorische Maßnahmen den Alltag der Menschen positiv beeinflussen können. Die Umsetzung dieses Gesetzes wird von kritischen Stimmen begleitet werden, doch steht es außer Frage, dass es den Zahlungsverkehr modernisiert und die Position der Verbraucher stärkt.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“