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06.06.2025
23:08 Uhr

Pressefreiheit im Zangengriff: Berufungsgericht stützt Trumps Ausschluss der AP von Regierungsterminen

Die amerikanische Nachrichtenagentur Associated Press (AP) musste am Freitag eine herbe juristische Niederlage einstecken. Ein Bundesberufungsgericht in Washington entschied, dass das Weiße Haus die renommierte Agentur weiterhin von bestimmten Terminen mit Präsident Donald Trump ausschließen dürfe. Damit kippte das Gericht eine Entscheidung vom April, die noch zugunsten der Pressefreiheit ausgefallen war.

Ein Streit um vier Buchstaben mit weitreichenden Folgen

Der Konflikt entzündete sich an einer scheinbar banalen Frage: Wie soll ein Meeresgebiet heißen, das seit über 400 Jahren als "Golf von Mexiko" bekannt ist? Trump hatte unmittelbar nach seinem Amtsantritt im Januar per Dekret die Umbenennung in "Golf von Amerika" verfügt. Die AP weigerte sich jedoch, dieser Anordnung in ihrer Berichterstattung zu folgen – mit drastischen Konsequenzen.

Die Nachrichtenagentur wurde daraufhin vom Zugang zum legendären Oval Office verbannt und darf auch nicht mehr in der Air Force One mitreisen. Eine Maßnahme, die Bundesrichter Trevor McFadden im April noch als Verstoß gegen den ersten Verfassungszusatz wertete, der die Meinungs- und Pressefreiheit garantiert. Seine Argumentation war eindeutig: Wenn die Regierung ihre Türen für einige Journalisten öffne, könne sie "diese Türen nicht für andere Journalisten wegen ihrer Einstellungen schließen".

Berufungsgericht sieht keinen Verfassungsverstoß

Doch das Berufungsgericht sah die Sache anders. In seiner Entscheidung vom Freitag stellte es fest, dass bestimmte vom Präsidenten genutzte Räume mit beschränktem Zugang keine "First-Amendment-Foren" darstellten. Das Weiße Haus habe daher das Recht, selbst zu entscheiden, welchen Journalisten Zugang gewährt werde und welchen nicht. Ein Urteil, das weitreichende Folgen für die Pressefreiheit in den USA haben könnte.

Die AP hatte in ihrer Verteidigung durchaus nachvollziehbare Argumente vorgebracht. Als internationale Nachrichtenagentur, die Kunden in aller Welt beliefert, müsse sie geografische Bezeichnungen verwenden, die global verständlich seien. Die von Trump verfügte Namensänderung gelte schließlich nur für die USA – Mexiko und andere Länder seien nicht verpflichtet, dieser Umbenennung zu folgen.

Die Bedeutung der AP für die Medienlandschaft

Associated Press ist nicht irgendeine Nachrichtenagentur. Als größte Agentur der USA und eine der bedeutendsten weltweit, setzt sie seit Jahrzehnten Standards in der Berichterstattung. Ihr sprachliches Regelwerk, das berühmte "AP Stylebook", gilt als Bibel für Journalisten und Kommunikationsprofis im gesamten englischsprachigen Raum. Gemeinsam mit Reuters und Bloomberg gehörte AP bislang zum exklusiven Kreis der Medien, die direkt aus dem Weißen Haus berichten durften.

Besonders brisant: Reuters und Bloomberg versorgen die internationalen Finanzmärkte mit Echtzeit-Informationen aus Washington. Der Ausschluss einer der drei großen Agenturen könnte also durchaus Auswirkungen auf die Informationsversorgung der Märkte haben – ein Aspekt, der in der aktuellen Diskussion erstaunlich wenig Beachtung findet.

Ein Präzedenzfall mit Sprengkraft?

Die Entscheidung des Berufungsgerichts ist noch nicht das letzte Wort in diesem Streit. Dennoch wirft sie beunruhigende Fragen auf: Wenn die Exekutive Medien aufgrund ihrer redaktionellen Entscheidungen von der Berichterstattung ausschließen kann, wo endet dann diese Macht? Heute geht es um die Bezeichnung eines Meeresgebiets – morgen vielleicht um die Wortwahl bei der Beschreibung politischer Maßnahmen?

Kritiker sehen in dem Vorgehen einen gefährlichen Präzedenzfall. Die Pressefreiheit lebe davon, dass Journalisten unabhängig von politischem Druck berichten könnten. Wenn Regierungen beginnen, Medien für ihre redaktionellen Entscheidungen zu bestrafen, sei der Weg zur Selbstzensur nicht mehr weit.

Andererseits ließe sich argumentieren, dass das Weiße Haus durchaus das Recht habe, zu entscheiden, wer in seinen Räumlichkeiten arbeiten dürfe. Die Frage ist nur: Wo verläuft die Grenze zwischen berechtigtem Hausrecht und verfassungswidriger Einschränkung der Pressefreiheit?

Die internationale Dimension

Der Streit um den "Golf von Amerika" zeigt auch die Grenzen nationaler Souveränität in einer globalisierten Welt auf. Während Trump per Dekret geografische Bezeichnungen ändern kann, die innerhalb der USA gelten, endet seine Macht an den Landesgrenzen. Internationale Organisationen, andere Staaten und eben auch global agierende Nachrichtenagenturen sind nicht an diese Vorgaben gebunden.

Die AP steht hier vor einem klassischen Dilemma: Folgt sie der Anordnung Trumps, riskiert sie ihre Glaubwürdigkeit bei internationalen Kunden. Verweigert sie sich, verliert sie den Zugang zu wichtigen Informationsquellen in Washington. Eine Zwickmühle, die zeigt, wie komplex Medienarbeit im 21. Jahrhundert geworden ist.

Das Urteil des Berufungsgerichts mag juristisch begründbar sein – die Frage bleibt jedoch, ob es auch politisch klug ist. In einer Zeit, in der das Vertrauen in Medien ohnehin erschüttert ist, sendet der Ausschluss einer renommierten Nachrichtenagentur wegen einer redaktionellen Entscheidung ein bedenkliches Signal. Die Pressefreiheit, einst Stolz der amerikanischen Demokratie, scheint zunehmend unter Druck zu geraten. Ob dies langfristig im Interesse einer funktionierenden Demokratie ist, werden die kommenden Jahre zeigen.

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