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21.06.2024
19:05 Uhr

Pflegeheim: Ab diesem Nettoeinkommen zahlen Sie Unterhalt für Ihre Eltern

Pflegeheim: Ab diesem Nettoeinkommen zahlen Sie Unterhalt für Ihre Eltern

In Deutschland stehen viele Familien vor der Herausforderung, die hohen Kosten für die Pflege ihrer älteren Angehörigen zu bewältigen. Wenn die eigene Rente und die Ersparnisse im Alter nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken, springt zunächst das Sozialamt ein. Doch gut verdienende Kinder können zur Kasse gebeten werden, um die finanzielle Lücke zu schließen. Das Stichwort lautet: Elternunterhalt.

Elternunterhalt erst ab 5.000 Euro Nettoeinkommen

Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Az.: 2 UF 1201/23 e) zeigt, dass Kinder von Pflegeheimbewohnern nur dann zur Zahlung von Elternunterhalt herangezogen werden können, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt. Dies entspricht einem monatlichen Nettoeinkommen von mehr als 5.000 Euro. Diese Information stammt von der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Im konkreten Fall erhielt eine psychisch kranke Frau Leistungen vom Sozialhilfeträger in Höhe von mehr als 60.000 Euro pro Jahr. Der Sozialhilfeträger versuchte, den Sohn der Frau zur Zahlung von Elternunterhalt zu verpflichten. Doch das Gericht entschied zugunsten des Sohnes, da sein unterhaltsrechtliches Einkommen nach Abzug der gesetzlichen Abgaben und der zusätzlichen Altersvorsorge bei nur 4.475 Euro pro Monat lag.

Die finanzielle Belastung für Familien

Die Entscheidung des Gerichts verdeutlicht die strengen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bevor Kinder für den Unterhalt ihrer Eltern herangezogen werden können. Dies ist ein wichtiges Signal, denn die finanzielle Belastung durch Pflegeheimkosten kann für viele Familien existenzbedrohend sein. Es ist daher von großer Bedeutung, dass nur diejenigen zur Kasse gebeten werden, die tatsächlich über ein hohes Einkommen verfügen.

Strategien zur Vorsorge

Um sich vor den hohen Kosten eines Pflegeheims zu schützen, gibt es mehrere Strategien. Eine Möglichkeit ist die frühzeitige private Altersvorsorge, die durch verschiedene Anlageformen wie Edelmetalle ergänzt werden kann. Gold und Silber bieten hier eine sichere Wertanlage, die unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Schwankungen ist.

Ein weiterer Ansatz ist die rechtzeitige Planung und Absicherung des eigenen Vermögens. Durch Schenkungen oder die Einrichtung von Vermögensverwaltungen können Familien versuchen, ihr Vermögen vor dem Zugriff des Sozialamts zu schützen. Hierbei ist jedoch eine sorgfältige rechtliche Beratung unerlässlich.

Fazit

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München zeigt, dass gut verdienende Kinder unter bestimmten Voraussetzungen zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet werden können. Wichtig ist jedoch, dass diese Regelung nur bei einem sehr hohen Einkommen greift. Familien sollten frühzeitig Vorsorge treffen, um sich vor den finanziellen Belastungen eines Pflegeheims zu schützen. Edelmetalle wie Gold und Silber können hierbei eine wertvolle Ergänzung zur privaten Altersvorsorge darstellen.

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