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26.06.2024
06:32 Uhr

Neues Staatsangehörigkeitsrecht: Ämter warnen vor Überflutung mit Einbürgerungen

Neues Staatsangehörigkeitsrecht: Ämter warnen vor Überflutung mit Einbürgerungen

Am kommenden Donnerstag tritt das neue Staatsbürgerschaftsrecht der Ampelregierung in Kraft. Bereits im Vorfeld warnen deutsche Kommunen vor einer Flut an Einbürgerungsanträgen, die das reformierte Gesetz mit sich bringen könnte. Insbesondere Flüchtlinge und länger hier lebende Türken, die nun ihren ursprünglichen Pass behalten können, werden voraussichtlich entsprechende Anträge stellen.

Verkürzte Wartezeit und Mehrstaatigkeit

Das neue Gesetz sieht vor, dass die Wartezeit für eine Einbürgerung von acht auf fünf Jahre verkürzt wird. Zudem erlaubt es nun generell die Mehrstaatigkeit, was bedeutet, dass neue Bürger ihren alten Pass nicht mehr abgeben müssen. Diese Änderungen sorgen bereits im Vorfeld für erhebliche Verwaltungsherausforderungen.

Warnungen aus den Kommunen

Reinhard Sager, Präsident des Landkreistags, äußerte sich besorgt über eine drohende Überforderung der Ämter. Er erklärte gegenüber der FAZ, dass „Einbürgerungswillige“ zunächst „viel Geduld mitbringen“ müssten, da die Ämter „ohnehin schon“ stark belastet seien. Die „hohe Zahl“ der erwarteten „Neuanträge“ werde die Einbürgerungsverfahren „zunächst verlangsamen, statt sie zu beschleunigen.“

Erleichterte Einbürgerungsbedingungen

Das Bundesinnenministerium erklärte am Dienstag, dass Migranten, „die sich besonders gut integriert“ hätten, bereits nach drei Jahren mit einer Einbürgerung rechnen könnten. Diese Erleichterungen könnten dazu führen, dass sich die Zahl der Anträge vervielfacht. Viele der Flüchtlinge, die in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland kamen, streben nun nach acht Jahren Aufenthalt die Einbürgerung an.

Prognosen der Türkischen Gemeinde

Gökay Sofuoğlu, Vorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland, erklärte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass er „mit 50.000 Anträgen pro Jahr“ rechne. Viele Türken hätten „verinnerlicht“, dass es eine doppelte Staatsbürgerschaft geben werde, und würden daher „so schnell wie möglich einen Antrag“ stellen.

Rekordhoch bei Einbürgerungen

Bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes laufen die Einbürgerungen in Deutschland auf Hochtouren. Die Zahl der Menschen, die im vergangenen Jahr eingebürgert wurden, stieg auf ein Rekordhoch. Insgesamt 200.095 Ausländern wurde 2023 die deutsche Staatsbürgerschaft zuerkannt, was gegenüber 2022 ein Plus von 19 Prozent bedeutet. Am häufigsten erhielten Menschen syrischer Herkunft den deutschen Pass, gefolgt von Türken und Irakern.

Ein Blick auf die Zahlen

2023 erhielten 75.485 Syrer die deutsche Staatsbürgerschaft. Auf Platz zwei folgen Türken mit 10.735 Passvergaben sowie der Irak mit 10.710. Daneben wurden vielen Rumänen (7.575), Afghanen (6.520), Iranern (6.420), Ukrainern (5.910) und Polen (5.440) die deutsche Staatsbürgerschaft zuerkannt. Gegenüber 2022 wurden 57 Prozent häufiger Iraker und 56 Prozent häufiger Syrer eingebürgert. Bei Afghanen liegt das Plus bei 55 Prozent, bei Iranern bei 34 Prozent.

Die neuen Regelungen des Staatsbürgerschaftsrechts könnten die Herausforderungen für die deutschen Verwaltungen weiter verschärfen. Es bleibt abzuwarten, wie die Ämter mit dem Ansturm an Einbürgerungsanträgen umgehen werden und welche langfristigen Auswirkungen dies auf die deutsche Gesellschaft haben wird.

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