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04.10.2023
15:06 Uhr

Kontokündigung: Ein politisches Kampfmittel gegen Regierungskritiker?

Die Kontokündigung scheint sich in unserer gegenwärtigen Gesellschaft als eine Art politisches Kampfmittel zu etablieren. Besonders betroffen sind hierbei öffentlich agierende Regierungskritiker, insbesondere Blogger und Journalisten wie Boris Reitschuster. Die Frage, die sich hierbei stellt, ist, ob nun Kreditinstitute darüber bestimmen, was gesagt und geschrieben werden darf?

Ein Rückblick: Junge Freiheit und die Postbank

Im Jahr 2001 erlebten die Mitarbeiter der Zeitung Junge Freiheit eine große Überraschung, als ihnen die Postbank per Brief die Kündigung des Firmenkontos mitteilte. Die Junge Freiheit reagierte damals mit einer überregionalen Anzeige unter dem Titel "Appell für die Pressefreiheit", die zahlreiche Unterstützer fand. Unter anderem kommentierte der Tagesspiegel, dass es gefährlich sei, wenn Geldinstitute ihren Kundenkreis nach politischen Kriterien aussieben. Nach einer Welle von Reaktionen nahm die Postbank die Kündigung zurück. Dieser Vorfall wirft die Frage auf, ob die Postbank damals ihrer Zeit voraus war oder ob die Welt noch demokratisch und pressefreiheitlich in Ordnung war.

Kontokündigungen als Zermürbungsmethode

Es scheint, dass Kontokündigungen sich zu einer beliebten Methode entwickelt haben, um insbesondere "nicht ganz regierungskonforme" Blogger, Journalisten oder Politiker zu zermürben. Prominente Beispiele hierfür sind Boris Reitschuster, Vera Lengsfeld, Tino Chrupalla und der Blogger Hadmut Danisch. Alle haben bereits Post von ihrer Bank erhalten, dass diese die Geschäftsbeziehung nicht weiterführen kann. Für die Betroffenen bedeutet dies oft den plötzlichen Wegfall von Einnahmen und damit des Lebensunterhalts. Diese Methode wird auf der linken Seite als "De-Banking" bezeichnet.

Die Kontokündigung von Nigel Farage

Das bekannteste Opfer dieser Methode dürfte Nigel Farage sein, dem seine Bank, die Coutts-Bank, neben einer Kontenkündigung den Grund lieferte, dass seine öffentlich getätigten Aussagen nicht "im Einklang mit den Werten des Unternehmens" stünden. Farage wurde zudem als "xenophob und rassistisch" bezeichnet. Diese Kontokündigung führte in Großbritannien zu einer breiten öffentlichen Debatte. Premierminister Rishi Sunak äußerte im Parlament, dass niemand wegen seiner politischen Ansichten von grundlegenden Finanzdienstleistungen ausgeschlossen werden sollte.

Die Situation in Deutschland

In Deutschland stellt sich die Frage, ob neuerdings Banken darüber bestimmen, welche Äußerungen ihre Kunden tätigen dürfen. Muss ein Artikel erst einem Filialleiter zur Genehmigung vorgelegt werden, bevor er vom Chefredakteur überprüft wird? Oder erledigen dies bereits "Anti-Hate"-Stiftungen ohne das Wissen des Autors? Es scheint, dass der Name und die Kontobewegungen eines Kunden leicht zugänglich sind und je nach politischer Ausrichtung des Bankmitarbeiters eine Rolle spielen können.

Vertragsfreiheit und Willkürverbot

Theoretisch kann eine Bank jedes Konto fristlos und ohne Angabe von Gründen kündigen. Dies fällt unter den Begriff der Vertragsfreiheit. Sparkassen als "Anstalten des öffentlichen Rechts" sind jedoch unmittelbar an das Grundrecht gebunden und können daher niemandem ohne die Darlegung von sachlichen Gründen eine Kontoeröffnung verweigern oder ein bestehendes Konto kündigen. Dies ergibt sich aus Artikel 3 GG, dem sogenannten "Willkürverbot".

Schlussbetrachtung

Insgesamt scheint es, dass Kontokündigungen von politisch missliebig verorteten Bürgern einer simplen strategischen Logik folgen: Schneide ihnen den Nachschub ab. In unserem digitalen Zeitalter ist der Kampf gegen rechts oder alles, was man persönlich dafür hält, nur einen Mausklick entfernt. Mit einem Klick kann eine Existenz vernichtet und das Vierte Reich verhindert werden. Doch ist das wirklich der Weg, den wir gehen wollen?

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