Kirchenasyl in Bremen: Abschiebung eines Somaliers durch Menschenmenge verhindert
In der Hansestadt Bremen hat sich ein Vorfall ereignet, der die zunehmende Erosion rechtsstaatlicher Prinzipien deutlich vor Augen führt. Bei dem Versuch, einen 25-jährigen Somalier aus dem Kirchenasyl abzuschieben, hätten etwa hundert teilweise vermummte Personen die rechtmäßige Durchführung der behördlichen Maßnahme verhindert.
Klare Rechtslage wird missachtet
Der Fall liegt eigentlich eindeutig: Der junge Mann sei über Russland nach Finnland eingereist, wo er erstmals registriert wurde. Später sei er nach Deutschland weitergereist und habe hier einen weiteren Asylantrag gestellt. Nach den Dublin-Regelungen wäre eindeutig Finnland für das Asylverfahren zuständig. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) habe dies nach intensiver Prüfung bestätigt.
Kirche stellt sich gegen geltendes Recht
Besonders kritisch zu bewerten sei die Rolle der Bremischen Evangelischen Kirche in diesem Konflikt. Pastor Bernd Kuschnerus verteidige das Kirchenasyl als "wichtigen, unverletzlichen Schutzraum". Diese Haltung könnte als bedenklicher Versuch gewertet werden, sich über geltendes Recht zu stellen.
"Diese Entscheidung haben wir und auch die Kirchen zu akzeptieren", betont Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) mit Nachdruck.
Vermummte Personen verhindern Rechtsdurchsetzung
Besonders besorgniserregend sei der Umstand, dass sich unter den etwa hundert Personen, die die Abschiebung verhinderten, auch vermummte Individuen befunden hätten. Dies werfe Fragen nach einer möglichen organisierten Störung rechtsstaatlicher Prozesse auf.
Fragwürdige Begründung für Kirchenasyl
Der Flüchtlingsrat Bremen argumentiere, der Somalier befürchte, über Finnland letztlich nach Somalia abgeschoben zu werden. Diese Sorge erscheine jedoch unbegründet, da Finnland als EU-Mitgliedstaat an dieselben rechtlichen Standards gebunden sei wie Deutschland.
Gefährlicher Präzedenzfall
Dieser Vorfall könnte einen gefährlichen Präzedenzfall darstellen. Wenn es möglich wird, durch organisierten Widerstand rechtmäßige Behördenentscheidungen zu verhindern, drohe eine systematische Aushöhlung des Rechtsstaats. Dies könnte weitreichende Folgen für die Durchsetzbarkeit von Recht und Gesetz in Deutschland haben.
Notwendige Konsequenzen
- Überprüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen des Kirchenasyls
- Konsequente Durchsetzung geltenden Rechts
- Aufarbeitung der Rolle vermummter Störer
- Klärung der Verantwortlichkeiten innerhalb der Kirchengemeinde
Der Fall zeige exemplarisch die zunehmende Spannung zwischen geltendem Recht und selbsternannten moralischen Instanzen. Eine funktionierende Rechtsordnung könne es sich jedoch nicht leisten, die Durchsetzung geltenden Rechts von der Zustimmung einzelner gesellschaftlicher Gruppen abhängig zu machen.
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