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30.06.2024
16:02 Uhr

Kaum bekannt: Wofür Bürgergeld-Empfänger zusätzlich Geld bekommen

Kaum bekannt: Wofür Bürgergeld-Empfänger zusätzlich Geld bekommen

Mit der Einführung des Bürgergeldes hat sich die soziale Sicherung in Deutschland grundlegend verändert. Neben der finanziellen Unterstützung gibt es zahlreiche Zusatzleistungen, die den Alltag der Bezieher erleichtern sollen. In Deutschland gibt es knapp 5,5 Millionen Bezieher von Bürgergeld. Davon sind rund vier Millionen erwerbstätig und rund 1,5 Millionen nicht erwerbstätig. Seit 2024 erhalten all diese Menschen rund 563 Euro pro Monat. Doch neben diesen monatlichen Zahlungen, die den Lebensunterhalt sichern sollen, gibt es weitergehende Leistungen für Bürgergeldempfänger.

Bürgergeld beziehen: Diese Kosten übernimmt das Jobcenter zusätzlich

Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll das Bürgergeld jedem Menschen ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ garantieren. Die Voraussetzungen für den Bezug des Bürgergeldes sind die gleichen wie bei Hartz IV. Neben den Leistungen für Miete, Nebenkosten und Heizung werden auch weitere Kosten vom Jobcenter übernommen. Ein Überblick:

  • Übernahme von Beiträgen und Zuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Erstattung von Reisekosten zur beruflichen Weiterbildung
  • Bei Bedarf Übernahme von Sachleistungen wie z. B. Gutscheine für Möbel und Kleidung
  • Zusätzliche finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende und schwangere Frauen
  • Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt eines Kindes wie Babykleidung, Wickeltisch oder Babybett

Ob der Staat bei Bürgergeldempfängern auch Kosten für Haustiere übernimmt, ist nicht eindeutig geklärt. Diese und weitere Fragen werden oft kontrovers diskutiert.

Weitere Bürgergeld-Leistungen: Jobcenter zahlt Klassenfahrten, Fahrtkosten und Co.

Nach der Einführung des Bürgergeldes wurde der Bundesregierung immer wieder vorgeworfen, dass viele Bürger aufgrund der „hohen Attraktivität“ die Sozialleistungen in Anspruch nehmen und auf Arbeit verzichten würden. Angesichts der umfangreichen Kostenübernahmen durch die Agentur für Arbeit scheint dieser Vorwurf nachvollziehbar: Das Jobcenter übernimmt sogar die Kosten für einen Tiefgaragen- oder Stellplatz, obwohl die Leistungsempfänger kein Auto besitzen.

Zusätzliche Leistungen für Familien

Wer Bürgergeld bezieht und Kinder hat, kann neben dem Bürgergeld-Regelsatz noch weitere Leistungen erhalten. Dazu gehören:

  • Übernahme der Kosten für ein- oder mehrtägige Klassenfahrten des Kindes in der Schule, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege. Die tatsächlichen Kosten werden übernommen, Pauschalierungen durch das Jobcenter sind nicht zulässig.
  • Übernahme der Kosten für das Mittagessen der Kinder in der Schule oder Kindertagesstätte.
  • Zuschüsse zu Beginn des Schuljahres, z. B. für Stifte, Papier oder einen Schulranzen. Diese Beträge werden automatisch zu Beginn des Schuljahres überwiesen.
  • Kosten zur „Wahrung des Umgangsrechts“ bei getrennt lebenden Eltern, jedoch nur für die preisgünstigste zumutbare Beförderungsmöglichkeit.

Erstattungen oder Vergünstigungen für Bürgergeld-Empfänger

Neben den bereits genannten Kosten kann das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen sogar die Kosten für Verhütungsmittel übernehmen. Dies ist zum Beispiel in Berlin oder Hannover der Fall. Auch ermäßigter oder freier Eintritt in Museen oder Schwimmbäder sowie kostenlose Bibliotheksausweise sind mancherorts möglich.

Allerdings sollte man vorsichtig sein: Wer jetzt daran denkt, seinen Job aufzugeben und Bürgergeld zu beantragen, muss vorher sein Vermögen aufbrauchen. Zudem gibt es viele Kosten, die für Bürgergeld-Empfänger nicht übernommen werden. Die umfassende Unterstützung durch das Bürgergeld könnte jedoch ein Anreiz sein, die eigene Erwerbstätigkeit zu überdenken, was letztlich die Frage aufwirft, ob diese Form der Sozialpolitik wirklich zielführend ist.

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