
Grüne forcieren AfD-Verbot: Demokratische Grundordnung oder politisches Kalkül?
Die Grünen treiben ihre Agenda für ein AfD-Verbot mit Nachdruck voran und setzen damit die anderen Parteien massiv unter Druck. Ein neuer Antrag im Bundestag soll nun den Weg für ein Verbotsverfahren ebnen. Besonders pikant: Selbst aus den Reihen der Union kommen mittlerweile versöhnliche Töne gegenüber diesem höchst umstrittenen Vorhaben.
Politischer Aktionismus statt sachlicher Diskurs?
Till Steffen, der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, macht keinen Hehl aus den Absichten seiner Partei. "Schnellstmöglich" solle ein fraktionsübergreifender Antrag eingebracht werden. Dabei scheint die Dringlichkeit weniger sachlich als vielmehr politisch motiviert zu sein. Schon in der vergangenen Legislaturperiode scheiterte ein ähnlicher Vorstoß des CDU-Politikers Marco Wanderwitz - ein Umstand, der die Grünen offenbar nicht von ihrem Vorhaben abbringen kann.
Verfassungsschutz als Zünglein an der Waage
Das noch ausstehende Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz könnte zum entscheidenden Faktor werden. Eine mögliche Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" würde den Befürwortern eines Verbots erheblichen Rückenwind verschaffen. Doch ausgerechnet hier hakt es: Nach dem Ausscheiden von Thomas Haldenwang verzögert sich die Veröffentlichung des Gutachtens. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat es bislang nicht geschafft, einen Nachfolger zu präsentieren - ein Umstand, der Fragen aufwirft.
CDU: Vom Kritiker zum potenziellen Unterstützer?
Bemerkenswert ist der Sinneswandel in der Union. Während Friedrich Merz Anfang 2024 noch eindringlich vor einem Verbotsverfahren warnte, deutet sich nun eine Kehrtwende an. In Parteikreisen wird kolportiert, die CDU/CSU könnte einem Verbotsantrag nach der Bundestagswahl 2025 zustimmen - vorausgesetzt, der Verfassungsschutz stuft die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" ein.
Kritische Betrachtung des Vorgehens
Die Eile der Grünen und die plötzliche Bereitschaft etablierter Parteien, ein Parteiverbot in Erwägung zu ziehen, werfen durchaus Fragen auf. Statt sich der inhaltlichen Auseinandersetzung zu stellen und die Wähler mit überzeugenden politischen Konzepten zurückzugewinnen, scheint man den administrativen Weg zu bevorzugen. Ein Vorgehen, das in einer gefestigten Demokratie durchaus kritisch hinterfragt werden darf.
Die kommenden Monate werden zeigen, ob dieser Vorstoß tatsächlich der demokratischen Hygiene dient oder ob er nicht vielmehr als verzweifelter Versuch gewertet werden muss, einen unbequemen politischen Gegner mit juristischen Mitteln aus dem Weg zu räumen. Die Debatte um ein mögliches AfD-Verbot dürfte jedenfalls noch für erheblichen politischen Zündstoff sorgen.

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