
Grüne Doppelmoral: Ministerin Hamburg verstößt gegen Verfassung bei Anti-Merz-Kampagne
In einer bemerkenswerten Demonstration grüner Selbstgerechtigkeit hat sich Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg einen schwerwiegenden Verfassungsverstoß geleistet. Die stellvertretende Ministerpräsidentin nutzte staatliche Ressourcen für eine politische Kampagne gegen CDU-Chef Friedrich Merz - ein Vorgehen, das das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach als rechtswidrig eingestuft hat.
Verfassungsbruch im Namen der "Moral"
Mit theatralischer Empörung hatte sich Hamburg Ende Januar in die Debatte um die sogenannte "Brandmauer" zur AfD eingeschaltet. In ihrer Funktion als Ministerin - und unter Verwendung ministerialer Ressourcen - attackierte sie Friedrich Merz scharf, nachdem die Union zwei Anträgen im Bundestag zugestimmt hatte, denen auch die AfD ihre Stimme gab. Die grüne Politikerin sprach pathetisch von einer "Zäsur für Deutschland" und einem "Tabubruch".
Staatskanzlei bestätigt Rechtsverstoß
Nach einer Anfrage der CDU-Fraktion musste die niedersächsische Staatskanzlei nun kleinlaut einräumen: Die Ministerin hat gegen verfassungsmäßige Grundsätze verstoßen. Die Nutzung der ministerialen Pressestelle für parteipolitische Äußerungen widerspricht eindeutig der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das eine strikte Trennung von Amt und Parteipolitik vorschreibt.
Etablierte Rechtsprechung missachtet
Besonders pikant: Die Rechtslage in dieser Frage ist eindeutig. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit bereits mehrfach entsprechende Urteile gefällt, etwa gegen die ehemalige Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) und Ex-Innenminister Horst Seehofer (CSU). In beiden Fällen wurde der Missbrauch von Ministeriumsressourcen für parteipolitische Zwecke klar verurteilt.
"Nach eingehender Betrachtung der Rechtslage hätte hierfür ein anderes Vorgehen gewählt werden müssen", räumt die niedersächsische Staatskanzlei nun kleinlaut ein.
Scheinheiliges Bedauern statt echter Konsequenzen
Die Reaktion aus Hannover auf diesen eklatanten Rechtsbruch fällt bemerkenswert zurückhaltend aus. Die Ministerin "bedauere diesen Umstand" - eine erstaunlich lasche Formulierung für einen bewussten Verfassungsverstoß. Während die Grünen sonst gerne mit erhobenem Zeigefinger Rechtsstaatlichkeit einfordern, scheinen für die eigenen Reihen offenbar andere Maßstäbe zu gelten.
Dieser Vorfall reiht sich ein in eine bedenkliche Serie von Fällen, in denen sich grüne Politiker über geltendes Recht hinwegsetzen, wenn es der eigenen politischen Agenda dient. Die selbsternannten Hüter der Demokratie zeigen dabei einmal mehr, dass sie es mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht immer so genau nehmen, wenn es um die Durchsetzung der eigenen ideologischen Ziele geht.

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