Gerichtlicher Triumph: Öffentlich-rechtliche Rufmordkampagne gegen Ex-BSI-Chef scheitert kläglich
In einem aufsehenerregenden Gerichtsverfahren hat der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, einen bedeutenden Sieg gegen das ZDF und den umstrittenen Moderator Jan Böhmermann errungen. Das Landgericht München gab Schönbohm in vier von fünf Klagepunkten Recht und stellte damit die fragwürdigen Praktiken des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bloß.
Vernichtende Niederlage für das Staatsfernsehen
Das Gericht stellte unmissverständlich fest, dass die in Böhmermanns Sendung "ZDF Magazin Royale" getätigten Äußerungen Schönbohm in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt hätten. Besonders schwerwiegend sei dabei die Unterstellung gewesen, der Ex-BSI-Chef habe bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten unterhalten - eine Behauptung, die sich als haltlos erwies.
Fatale Konsequenzen einer medialen Hetzjagd
Die rufschädigende Berichterstattung hatte für Schönbohm dramatische Folgen: Er verlor seinen Posten als BSI-Präsident, nachdem die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) offenbar vorschnell und ohne ausreichende Prüfung der Vorwürfe handelte. Ein weiteres Beispiel dafür, wie leichtfertig die aktuelle Regierung mit den Karrieren verdienter Beamter umgeht.
Das ZDF versuchte sich mit der fadenscheinigen Ausrede zu verteidigen, man habe lediglich "satirisch zugespitzte Kritik" geübt - eine Argumentation, die das Gericht klar zurückwies.
Fragwürdige Rechtsprechung bei Entschädigungsfrage
Erstaunlich und durchaus kritisch zu sehen ist die Entscheidung des Gerichts, Schönbohms Forderung nach einer Entschädigung in Höhe von mindestens 100.000 Euro abzuweisen. Die Begründung, er hätte früher gegen die Verleumdungen vorgehen können, erscheint angesichts der massiven Beschädigung seiner Reputation als zynisch.
Systemische Missstände im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Dieser Fall wirft ein bezeichnendes Licht auf die problematischen Strukturen im gebührenfinanzierten Rundfunk. Während sich dessen Vertreter gerne als moralische Instanz gerieren, werden fundamentale journalistische Standards offenbar missachtet. Die Frage drängt sich auf, wie lange der Gebührenzahler noch bereit ist, ein System zu finanzieren, das sich derartige Entgleisungen leistet.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, markiert aber bereits jetzt einen wichtigen Sieg für die Presseethik und gegen die zunehmende Vermischung von Journalismus und politischer Agenda.
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