
Gericht stoppt Umwidmung von Seniorenresidenz in Asylheim
Rechtswidrige Umwidmung gestoppt
Das Amtsgericht Baden-Baden hat entschieden: Die teilweise Umwidmung des Schwarzwaldwohnstifts in eine Asylunterkunft ist rechtswidrig. Dieses Urteil bringt endlich Klarheit für die älteren Bewohner der Seniorenresidenz, die unter den negativen Folgen der Einquartierung von Migranten litten.
Beschwerden der Senioren
Die Klage wurde von 19 Apartment-Besitzern eingereicht, die sich gegen die Entscheidung der übrigen Eigentümer wehrten, das Angebot der Stadt Baden-Baden anzunehmen und zu höheren Mieten an Asylbewerber zu vermieten. Die Senioren hatten sich über Lärm und Belästigungen durch die vorwiegend jungen ausländischen Frauen mit Kindern beschwert.
Verträge und Festlegungen
Das Gericht stellte fest, dass seit dem Bau der Anlage in den 1980er Jahren alle Verträge und Festlegungen eine klare Widmung des Gesamtobjekts als Senioren-Wohnstift vorsahen. Eine Unterbringung von Migranten sei daher unzulässig, auch wenn die Stadt Baden-Baden diese Nutzung bevorzugte.
Manipulation der Eigentümerversammlung
Vor Gericht kam heraus, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft und deren Verwaltung eine schlecht besuchte Eigentümerversammlung im Juni 2023 dazu nutzten, um über die neue Nutzung abzustimmen. Der Mehrheitsbeschluss setzte sich über die ursprünglichen Festlegungen hinweg, was mutmaßlich durch finanzielle Anreize motiviert war. Die Stadt bot höhere Mieten als die bisher dort lebenden Senioren zahlen konnten.
Reaktionen und Konsequenzen
Leon Meyer-Vogelfänger, ehemaliger Kultur-Staatssekretär Sachsen-Anhalts und Bewohner des Schwarzwaldwohnstifts, forderte: „Die Zweckentfremdung des Wohnstifts ist rechtswidrig, die Flüchtlinge müssen ausziehen.“ Er betonte, dass die Seniorenresidenz wieder eine reine Senioreneinrichtung sein solle. Meyer-Vogelfänger ist überzeugt, dass es nie um das Wohl der Migranten ging, sondern um das Erschleichen höherer Mieterträge.
Zukunft ungewiss
Wie schnell die Asylbewerber das Schwarzwaldwohnstift verlassen müssen, hängt davon ab, ob die Verlierer in Berufung gehen. Die Stadt Baden-Baden hofft offenbar darauf, denn solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, wolle man sich nicht äußern. Der volle Rechtsweg könnte noch Jahre dauern.
Diese Entscheidung des Gerichts ist ein klares Signal gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum und zeigt, dass finanzielle Interessen nicht über das Wohl der Senioren gestellt werden dürfen. Es bleibt abzuwarten, ob die Stadt Baden-Baden das Urteil akzeptiert oder weiter dagegen vorgeht.
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