Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
10.05.2023
09:44 Uhr

Geheimes EU-Papier enthüllt: Geplante Chatkontrolle verstößt gegen Grundrechte!

In einem internen, geleakten Gutachten des Juristischen Dienstes des EU-Rates wird die Rechtmäßigkeit der geplanten EU-Verordnung zur Chatkontrolle infrage gestellt. Das Dokument erklärt, dass die Verordnung das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens verletze, was vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht geduldet würde. Das umstrittene EU-Gesetz soll der Prävention und Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder dienen.

Massive Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger

Die geplante Verordnung würde Anbieter von Messaging-Diensten dazu befähigen, in verschlüsselten Diensten den Informationsaustausch ihrer Nutzer zu durchsuchen. Bei Verdacht müsste der gesamte Bestand untersucht werden, was einen riesigen Aufwand für Anbieter darstelle. Die Gefahr einer „permanenten Überwachung der gesamten zwischenmenschlichen Kommunikation“ könnte letztendlich das Ergebnis der Verordnung sein, hieß es in dem Gutachten.

Folglich könnte auf beliebige persönliche Nachrichten von Bürgern zugegriffen werden, ohne jeglichen Verdacht auf Missbrauch oder Grooming von Kindern. Dies stellt eine massive Verletzung des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens dar und könnte weitreichende negative Folgen für die in der EU lebenden Menschen haben.

Kritik von EU-Abgeordneten und Datenschützern

Der EU-Abgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) bezeichnet die EU-Pläne als „dystopisch“ und fordert eine Ende: „Faeser muss jetzt eine 180 Grad-Wende hinlegen und die dystopischen Pläne zur Chatkontrolle stoppen, von denen sie jetzt weiß, dass sie grundrechtswidrig sind“. Datenschützer und Bürgerrechtler schließen sich dieser Kritik an und betonen, dass eine solche Verordnung das Vertrauen der Bürger in die EU und ihre Institutionen nachhaltig beschädigen könnte.

Historischer Kontext und weitere Bedenken

Der aktuelle Fall erinnert an die langjährige Debatte um die Vorratsdatenspeicherung, die ebenfalls von Datenschützern und Bürgerrechtlern als unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre kritisiert wurde. Auch hier hatte der EuGH in mehreren Entscheidungen die Unvereinbarkeit der nationalen Vorratsdatenspeicherungsgesetze mit dem EU-Recht festgestellt.

Die geplante EU-Verordnung zur Chatkontrolle könnte zudem eine Verschärfung der ohnehin schon angespannten Diskussion um die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit in der digitalen Welt darstellen. Experten befürchten, dass durch solche Maßnahmen auch rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung ins Wanken geraten könnten.

Ausblick und mögliche Konsequenzen

Die Enthüllung des geheimen EU-Papiers dürfte die Debatte um die geplante Chatkontrolle weiter verschärfen und die Kritiker in ihren Bedenken bestärken. Ob und inwiefern die EU-Verordnung tatsächlich umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Es ist jedoch zu erwarten, dass der Widerstand gegen diese Pläne weiter wachsen wird.

Sollten sich die Bedenken des Juristischen Dienstes des EU-Rates bestätigen, könnte dies das Ende der geplanten Verordnung zur Chatkontrolle bedeuten. In jedem Fall zeigt der aktuelle Fall, dass die Auseinandersetzung um den Schutz der Privatsphäre und die Wahrung von Grundrechten in der digitalen Welt auch in Zukunft ein zentrales Thema der europäischen Politik bleiben wird.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“