
Flächendeckende Bezahlkarte für Flüchtlinge: Ein umstrittenes Projekt in Deutschland
Nach einem richtungsweisenden Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe dürfen deutsche Bundesländer ab sofort die Einführung von Bezahlkarten für Flüchtlinge vorantreiben. Dieser Beschluss hebt das zuvor verhängte Zuschlagsverbot auf, welches durch das Unternehmen PayCenter angestrebt worden war. Während 14 Bundesländer die neue Bezahlkarte einführen möchten, gehen Bayern und Mecklenburg-Vorpommern eigene Wege.
Hintergründe und Zielsetzung
Die Einführung der Bezahlkarte wurde im Rahmen des sogenannten Asylgipfels im November des Vorjahres beschlossen. Bund und Länder einigten sich darauf, die Bezahlkarte möglichst flächendeckend einzuführen, um finanzielle Fluchtanreize zu mindern und die Verwaltung von Leistungen an Flüchtlinge zu vereinfachen. Kritiker bemängeln jedoch die fehlende Flexibilität der Karte und verweisen auf mögliche Probleme bei der Umsetzung.
Gerichtliche Auseinandersetzungen
Das Unternehmen PayCenter hatte am 20. Februar den Zuschlag für die Einführung der Bezahlkarten in Bayern erhalten. In einer europaweiten Ausschreibung der Vergabekammer Baden-Württemberg ging PayCenter jedoch leer aus, während ein Mitbewerber den Zuschlag erhielt. PayCenter legte daraufhin Einspruch ein, doch das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass die Länder den Auftrag an den Mitbewerber vergeben dürfen, der den Zuschlag erhalten hatte.
Kritik und Befürchtungen
Die Einführung der Bezahlkarte stößt auf erheblichen Widerstand. Kritiker, darunter die Linkspartei und diverse Flüchtlingshilfsorganisationen, sehen in der Bezahlkarte eine Form der Diskriminierung und Ausgrenzung. Sozialgerichte in Hamburg und Nürnberg erklärten pauschale Bargeldobergrenzen, die häufig bei 50 Euro liegen, für unzulässig. Diese seien nicht geeignet, den Mehrbedarf von Schwangeren oder Familien mit Kleinkindern zu decken.
Erfahrungen aus Pilotprojekten
Einige Landkreise in Sachsen und Thüringen haben bereits Pilotprojekte zur unbaren Zahlungsabwicklung durchgeführt. In den Landkreisen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Bautzen, Zwickau und Meißen wurden etwa 6.700 Karten ausgegeben. Die Kreisverwaltungen berichteten von einem „weitestgehend problemlosen“ Prozess und betonten die Effizienzgewinne durch den Wegfall monatlicher Bargeldauszahlungen.
Kontroverse um die Einsatzmöglichkeiten
Betroffene und Flüchtlingshelfer kritisieren die beschränkten Einsatzmöglichkeiten der Bezahlkarte. Überweisungen müssten eigenständig beantragt und genehmigt werden, und Lastschriftverfahren seien gar nicht möglich. Zudem seien Besuche auf Wochenmärkten, Anmeldungen bei Sportvereinen und Einkäufe in manchen Geschäften sowie Online-Einkäufe nicht möglich. Die Landkreise hingegen betonen, die Karte sei überall einsetzbar, wo auch gängige Kreditkarten akzeptiert werden.
Stimmen aus der Politik
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen spricht von „populistischer Symbolpolitik“ und „flächendeckendem Mobbing von Schutzsuchenden“. Die Organisation kritisiert, dass die Bezahlkarte das grundgesetzlich garantierte Existenzminimum weiter unterschreite und zur systematischen Diskriminierung und Ausgrenzung von Geflüchteten beitrage.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Einführung der Bezahlkarte in den kommenden Monaten entwickeln wird und ob die Kritiker in ihren Befürchtungen bestätigt werden. Klar ist jedoch, dass dieses Thema weiterhin für hitzige Debatten sorgen wird.

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