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24.06.2024
05:54 Uhr

Faeser plant bevorzugte Einstellung von Migranten als Beamte

Faeser plant bevorzugte Einstellung von Migranten als Beamte

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat ein neues Gesetzesvorhaben vorgestellt, das darauf abzielt, mehr Menschen mit Migrationshintergrund für den Öffentlichen Dienst zu gewinnen. Das sogenannte Bundespartizipationsgesetz soll explizit Migranten anwerben und steht in scharfem Kontrast zum Wortlaut des Grundgesetzes.

Ein Gesetz für mehr Diversität

Faesers Vision, mehr Migranten zu Beamten zu machen, soll durch das Bundespartizipationsgesetz gesetzlich gefördert werden. Laut einem Entwurf, der der Bild-Zeitung vorliegt, ist das Ziel des Gesetzes, „die Vielfalt der Gesellschaft in der Bundesverwaltung abzubilden und die Teilhabe von Personen mit Einwanderungsgeschichte in der Bundesverwaltung zu fördern“. Um dies zu erreichen, sollen Migranten gezielt für das Beamtentum begeistert werden, um die Diversität zu steigern.

Ein Widerspruch zum Grundgesetz?

Das Vorhaben steht jedoch im Widerspruch zu Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes, der besagt: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Die Väter des Grundgesetzes wollten damit sicherstellen, dass niemand aufgrund seiner Herkunft bevorzugt oder benachteiligt wird. Kritiker sehen in Faesers Plan eine Verletzung dieses Grundsatzes, da die Herkunft einer Person zum Einstellungskriterium gemacht wird.

Erhöhung der Beamtenstellen

Bereits im Februar dieses Jahres hatte die Ampel-Koalition laut einer Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft 11.500 neue Beamtenstellen geschaffen. Mit dem neuen Gesetzesvorhaben könnte diese Zahl weiter steigen. In jeder Ausschreibung für einen Job im Öffentlichen Dienst soll künftig der Hinweis enthalten sein, „dass Bewerbungen von Personen mit Einwanderungsgeschichte ausdrücklich erwünscht sind.“ Dies soll Migranten ermutigen, sich für diese Jobs zu bewerben.

Verfassungsrechtliche Fragwürdigkeiten

Wie Faeser den Vorwurf ausräumen möchte, gegen den Wortlaut des Grundgesetzes zu verstoßen, bleibt unklar. Das Gesetzesvorhaben sieht darüber hinaus vor, dass die Bundesregierung dem Bundestag alle vier Jahre einen Bericht über die Umsetzung der Ziele vorlegen muss. In diesem Bericht sollen auch die Positionen und Ansätze von „Migrantenorganisationen“ einbezogen werden. Regelmäßige Befragungen der Mitarbeiter und ein strammes „Monitoring“ der Erfolge sind ebenfalls geplant.

Die Kritik wächst

Die Kritik an Faesers Plänen ist massiv. Viele sehen darin eine Gefahr für die Qualität und Neutralität des Öffentlichen Dienstes. Die Herkunft eines Bewerbers könnte wichtiger werden als dessen fachliche Qualifikation, was dem Grundgedanken des Leistungsprinzips widerspricht. Zudem wird befürchtet, dass dies zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft führen könnte.

Man darf gespannt sein, wie sich dieses Gesetzesvorhaben weiterentwickeln wird und ob es tatsächlich in dieser Form umgesetzt wird. Klar ist jedoch, dass es bereits jetzt für hitzige Debatten sorgt und die Frage aufwirft, ob solche Maßnahmen wirklich im Sinne der gesamten Bevölkerung sind.

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