EU-Parlament lehnt Rauchverbot für Außengastronomie ab - Ein Sieg für die persönliche Freiheit
In einer wegweisenden Entscheidung hat das Europäische Parlament gestern in Straßburg eine geplante Stellungnahme für ein weitreichendes Rauchverbot in der Außengastronomie abgelehnt. Die erforderliche Mehrheit für diese Empfehlung an die 27 EU-Mitgliedsstaaten wurde nicht erreicht - ein deutliches Signal gegen die zunehmende Bevormundung der Bürger durch Brüssel.
Brüssels gescheiterter Versuch der Überregulierung
Die EU-Kommission hatte im September einen äußerst umstrittenen Vorstoß gewagt und sich für eine massive Ausweitung von Rauchverboten ausgesprochen. Nach den Vorstellungen der Kommission sollten diese nicht nur in der Außengastronomie gelten, sondern auch an zahlreichen weiteren öffentlichen Orten wie:
- Spielplätzen
- Freibädern
- Krankenhausgeländen
- Bushaltestellen
Unrealistisches Ziel der EU-Kommission
Besonders bemerkenswert erscheint das ehrgeizige Ziel der Kommission, den Anteil der Raucher in der EU-Bevölkerung bis 2040 auf unter fünf Prozent zu senken. Ein Vorhaben, das viele Experten als unrealistisch und bevormundend einstufen würden.
E-Zigaretten im Visier der Regulierungswut
Bezeichnend für den regulatorischen Übereifer wäre auch die geplante Gleichstellung von E-Zigaretten mit herkömmlichen Tabakprodukten gewesen. Dies hätte einen weiteren massiven Eingriff in die persönliche Entscheidungsfreiheit der Bürger bedeutet.
"Insofern braucht sich niemand Sorgen zu machen, dass es unmittelbare Verbote gibt", beruhigt der CDU-Abgeordnete und Gesundheitsexperte Peter Liese die Bürger.
Föderalismus als Schutzwall
Erfreulicherweise bleiben Rauchverbote weiterhin in der Zuständigkeit der nationalen Regierungen - in Deutschland teilweise sogar in der Hand der Bundesländer. Dies entspricht dem wichtigen Subsidiaritätsprinzip und verhindert eine weitere Machtkonzentration in Brüssel.
Ein Signal gegen die Überregulierung
Die Ablehnung dieser Empfehlung durch das EU-Parlament könnte als deutliches Zeichen gegen die ausufernde Regelungswut der EU-Kommission gewertet werden. In Zeiten, in denen Bürger zunehmend unter bürokratischen Auflagen und Einschränkungen leiden, setzt diese Entscheidung ein wichtiges Signal für den Erhalt persönlicher Freiheiten.
Während der Gesundheitsschutz zweifellos eine wichtige Rolle spielt, sollte dies nicht zu einer übermäßigen Einschränkung der persönlichen Freiheitsrechte führen. Die Entscheidung des EU-Parlaments könnte als ausgewogener Kompromiss zwischen Gesundheitsvorsorge und individueller Selbstbestimmung gesehen werden.
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