Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
05.04.2025
06:41 Uhr

EU-Parlament hebt Immunität von AfD-Politiker auf: Merkel-Foto wird zum Verhängnis

In einem bemerkenswerten Schritt hat das EU-Parlament am 1. April 2025 die Immunität des AfD-Politikers Petr Bystron aufgehoben. Der Grund für diese Entscheidung mutet geradezu grotesk an: Ein geteiltes Foto der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel auf der Plattform X (ehemals Twitter) soll nun strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Zweierlei Maß bei der Justiz?

Die Münchner Staatsanwaltschaft wittert in dem Fall die "Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen". Im Kern geht es um eine Fotocollage, die eine winkende Angela Merkel zeigt. Was bei der ehemaligen Kanzlerin als harmlose Geste durchging, wird bei Bystron nun zum Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen - ein Umstand, der Fragen nach der Gleichbehandlung vor dem Gesetz aufwirft.

Der politische Hintergrund

Besonders brisant erscheint der Zeitpunkt der Ermittlungen: Wie so oft bei Verfahren gegen AfD-Politiker fallen diese in zeitliche Nähe zu wichtigen Wahlen. Bystron selbst sieht darin den Versuch, "die Opposition platt zu machen". Vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen in Europa - man denke nur an den Fall Marine Le Pen in Frankreich - gewinnt diese Einschätzung an Gewicht.

Drohende Verschärfung der Rechtslage

Besonders alarmierend erscheint die geplante Verschärfung der Gesetzeslage durch die "Regierung Merz". Nach den aktuellen Plänen soll künftig das passive Wahlrecht bereits nach zwei Verurteilungen wegen vergleichsweise geringfügiger Vergehen entzogen werden können. Ein Instrument, das sich hervorragend zur Ausschaltung politisch unliebsamer Gegner eignen würde.

Ein Muster wird erkennbar

Es ist nicht das erste Mal, dass Bystron ins Visier der Ermittler gerät. Bereits im Vorjahr wurde seine Immunität aufgehoben - auch damals im Vorfeld wichtiger Wahlen. Die Vorwürfe reichten von angeblicher Bestechlichkeit bis hin zur Geldwäsche. Beweise? Fehlanzeige. Ein Schelm, wer dabei an politische Motivation denkt.

Die Doppelmoral des Systems

Der Fall Bystron zeigt exemplarisch, wie mit zweierlei Maß gemessen wird: Was bei etablierten Politikern als harmlose Geste durchgeht, wird bei Oppositionspolitikern zum Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Eine Entwicklung, die nachdenklich stimmt und die Frage aufwirft, wie es um die Gleichheit vor dem Gesetz in Deutschland bestellt ist.

Ausblick

Dem AfD-Politiker drohen nun bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Das Amtsgericht München wird in einer Hauptverhandlung über den Fall entscheiden. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens zeigt der Fall deutlich, wie das juristische System zunehmend für politische Zwecke instrumentalisiert wird.

Die Entwicklungen der letzten Jahre lassen ein besorgniserregendes Muster erkennen: Während die etablierte Politik immer dreister gegen unliebsame Opposition vorgeht, scheint der Rechtsstaat zusehends zum Werkzeug politischer Interessen zu verkommen. Eine Entwicklung, die jeden Demokraten alarmieren sollte.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“