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30.10.2025
14:28 Uhr

EU-Mitgliedsstaaten wehren sich gegen Aufweichung des Verbots krebserregender Stoffe in Kosmetika

Die Europäische Union steht vor einer wegweisenden Entscheidung, die die Gesundheit von Millionen Verbrauchern betreffen könnte. Wie aus einem POLITICO vorliegenden Entwurf hervorgeht, formiert sich massiver Widerstand der EU-Mitgliedsstaaten gegen die Pläne der Europäischen Kommission, das pauschale Verbot krebserregender Chemikalien in bestimmten Kosmetikprodukten aufzuweichen.

Brüsseler Bürokratie gegen Verbraucherschutz?

Im Rahmen ihrer sogenannten "Vereinfachungsinitiative" möchte die Kommission die Regeln für karzinogene, mutagene und reproduktionstoxische (CMR) Substanzen lockern. Der Plan sieht vor, das automatische Verbot für Kosmetika aufzuheben, die nicht geschluckt oder eingeatmet werden. Die Begründung der Brüsseler Technokraten: Diese Produkte würden angeblich ein geringeres Risiko darstellen.

Doch was als "Vereinfachung" verkauft wird, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als gefährliche Aufweichung bewährter Schutzstandards. Die im Juli veröffentlichte Chemicals Omnibus-Gesetzesvorlage der Kommission enthielt diese höchst umstrittene Maßnahme, die nun auf erbitterten Widerstand stößt.

Mitgliedsstaaten verteidigen Verbraucherschutz

Der Rat der EU, der die Regierungen der 27 Mitgliedsstaaten vertritt, lehnt in seinem jüngsten Entwurf vom 27. Oktober die von der Kommission vorgeschlagene Ausnahmeregelung kategorisch ab. Stattdessen beharren die Mitgliedsstaaten darauf, dass alle CMR-Substanzen weiterhin dem Verbot gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 unterliegen sollen.

"Das würde bedeuten, dass alle CMR-Substanzen automatisch aus Kosmetika verbannt bleiben, unabhängig davon, ob die Gefahr durch Verschlucken, Einatmen oder Hautkontakt entsteht."

Diese klare Position zeigt, dass die nationalen Regierungen – im Gegensatz zur Kommission – den Schutz ihrer Bürger ernst nehmen. Ausnahmen könnten weiterhin nur im Einzelfall durch den Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) der Kommission gewährt werden.

Gefährliche Umkehr der Beweislast

Der Vorschlag der Kommission würde eine gefährliche Umkehr der bisherigen Praxis bedeuten. Während derzeit CMR-Substanzen grundsätzlich verboten sind und nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen werden können, würde nach den Plänen der Kommission die Ausnahme zur Regel werden. Für nicht verschluckte Produkte wären Ausnahmen der Normalfall, und der SCCS müsste bestimmte CMR-Substanzen erst einzeln verbieten.

Der Rat weist zurecht darauf hin, dass der SCCS bei seinen Bewertungen "besonders auf die Verwendung der Substanz in Produktgruppen achten sollte, bei denen ein Verschlucken oder Einatmen möglich ist". Als Beispiele werden Zahnpasten, Lippenprodukte, Puder und Sprays genannt – allesamt Produkte, die täglich von Millionen Menschen verwendet werden.

Verbraucherschutz muss Vorrang haben

Die Tatsache, dass sich die Mitgliedsstaaten geschlossen gegen diese gefährliche Aufweichung stellen, ist ein ermutigendes Zeichen. Es zeigt, dass auf nationaler Ebene noch ein gewisses Maß an Vernunft und Verantwortungsbewusstsein vorhanden ist – im Gegensatz zu den oft realitätsfernen Entscheidungen der Brüsseler Bürokratie.

Die Ratsmitglieder werden sich am Donnerstag treffen, um die vorgeschlagenen Änderungen zu diskutieren. Es bleibt zu hoffen, dass sie bei ihrer ablehnenden Haltung bleiben und dem gefährlichen Vorhaben der Kommission eine klare Absage erteilen. Denn wenn es um krebserregende Stoffe geht, darf es keine Kompromisse geben – auch nicht im Namen einer vermeintlichen "Vereinfachung".

Die Gesundheit der europäischen Bürger darf nicht auf dem Altar bürokratischer Vereinfachungsbestrebungen geopfert werden. Es ist höchste Zeit, dass sich die EU-Kommission wieder auf ihre eigentliche Aufgabe besinnt: den Schutz der Verbraucher, nicht deren Gefährdung.

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