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Entlarvt: Falsche Behauptungen über Rentenansprüche ukrainischer Flüchtlinge in Deutschland

Entlarvt: Falsche Behauptungen über Rentenansprüche ukrainischer Flüchtlinge in Deutschland
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Entlarvt: Falsche Behauptungen über Rentenansprüche ukrainischer Flüchtlinge in Deutschland

In Zeiten des Informationsüberflusses und der digitalen Vernetzung verbreiten sich Falschmeldungen und Gerüchte schneller denn je. Eine solche Fehlinformation betrifft die Rentenansprüche ukrainischer Flüchtlinge in Deutschland. Es kursierte das Gerücht, dass ukrainische Flüchtlinge, die hierzulande Schutz suchen, bereits ab dem Alter von 57 Jahren Rentenansprüche geltend machen könnten – eine Behauptung, die sich nun als grundlegend falsch herausstellt.

Die Wahrheit über das Renteneintrittsalter

Die Deutsche Rentenversicherung hat klargestellt, dass für alle in Deutschland lebenden Personen, unabhängig von ihrer Nationalität, die gleichen Bedingungen für den Renteneintritt gelten. Das bedeutet, dass das Renteneintrittsalter zwischen 63 und 67 Jahren liegt, je nach Geburtsjahr und Versicherungszeit. Für Ukrainer, wie für alle anderen Ausländer auch, entsteht ein Anspruch auf die deutsche Rente erst nach einer Mindestversicherungszeit von fünf Jahren.

Sozialversicherungsabkommen und Grundsicherung

Obwohl die Ukraine kein Mitglied der Europäischen Union ist und somit die Versicherungszeiten nicht addiert werden können, bemühen sich Deutschland und die Ukraine um ein Sozialversicherungsabkommen. Dieses könnte zukünftig die Anerkennung von in der Ukraine geleisteten Versicherungszeiten in Deutschland ermöglichen. Des Weiteren haben ukrainische Flüchtlinge, die das Rentenalter erreicht haben und über ein geringes oder kein Einkommen verfügen, seit dem 1. Juni 2022 die Möglichkeit, in Deutschland Grundsicherung zu beantragen.

Keine Vorzugsbehandlung für ukrainische Flüchtlinge

Die verbreitete Annahme, Ukrainer würden in Deutschland bevorzugt und erhielten früher Rente, ist somit eindeutig widerlegt. Es gibt keine Sonderregelungen, die ukrainischen Staatsbürgern einen früheren Rentenbezug als deutschen Staatsbürgern ermöglichen. Auch die Möglichkeit, aufgrund von Behinderung oder bestimmten Krankheiten früher in Rente zu gehen, steht allen zu und ist nicht von der Nationalität abhängig.

Die Notwendigkeit eines Rentenantrags

Es ist wichtig zu betonen, dass die Rente nicht automatisch ausgezahlt wird, sondern aktiv beantragt werden muss. Dabei ist die Rentenversicherungsnummer vonnöten. Informationen über die Höhe der zu erwartenden Rente können über das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung abgerufen werden. Zudem sollten Rentner beachten, dass auch im Alter Steuern und Abgaben auf die Rente anfallen können und eine Steuererklärung unter Umständen notwendig ist.

Fazit

Die Verbreitung von Falschinformationen schadet nicht nur den Betroffenen, sondern auch der Gesellschaft als Ganzes. Es ist daher von höchster Wichtigkeit, dass solche Behauptungen kritisch hinterfragt und durch seriöse Quellen geprüft werden. In diesem Fall zeigt sich deutlich, dass die Gerüchte um eine bevorzugte Rentenregelung für ukrainische Flüchtlinge in Deutschland jeglicher Grundlage entbehren und entschieden zurückgewiesen werden müssen.

Es ist die Aufgabe eines jeden Bürgers, sich gegen Desinformation zu wappnen und auf die Wahrheit zu bestehen, um die Grundfesten unserer sozialen und wirtschaftlichen Ordnung zu schützen.

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