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21.06.2024
06:44 Uhr

Elektronische Patientenakte ab 2025: Ein Schritt in die digitale Zukunft?

Elektronische Patientenakte ab 2025: Ein Schritt in die digitale Zukunft?

Ab Januar 2025 wird in Deutschland die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt, die automatisch für alle Versicherten angelegt wird. Mit dieser sogenannten Opt-Out-Regelung müssen Patienten aktiv widersprechen, wenn sie keine ePA wünschen. Die Techniker Krankenkasse (TK) bietet mit "TK-Safe" eine eigene Lösung für den Zugang zur ePA an.

Was ist die elektronische Patientenakte?

Die ePA ist ein cloudbasierter Speicher für Gesundheitsdaten, der im sicheren Netz der Telematik-Infrastruktur liegt. Ärztinnen und Ärzte können Dokumente und Daten aus dem Behandlungskontext in der ePA ablegen, sodass diese Informationen auch weiteren Praxen zur Verfügung stehen. Dies soll den Verlust von Informationen verhindern und die Qualität der Versorgung verbessern.

Datenschutz und Sicherheit

Die Sicherheit der Gesundheitsdaten steht bei der ePA an oberster Stelle. Innerhalb der Telematik-Infrastruktur werden die Daten mehrfach verschlüsselt gespeichert. Ein Zugriff durch die TK oder andere unberechtigte Personen ist somit ausgeschlossen. Die Berechtigung zum Zugriff auf die ePA erteilt der Patient in der Praxis durch das Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Diese Berechtigung gilt für bis zu 90 Tage.

Zugang zur ePA über TK-Safe

Mit TK-Safe können Versicherte der TK selbst auf ihre ePA zugreifen. Neben den durch Ärztinnen und Ärzte eingestellten Dokumenten und Daten können auch der Impfstatus, Vorsorgeuntersuchungen und weitere Services eingesehen und genutzt werden. Auch das Einstellen persönlicher Dokumente ist mit TK-Safe möglich.

Wie registriert man sich für TK-Safe?

Die Registrierung für TK-Safe erfolgt über eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die auf dem Smartphone installiert wird. Diese Anleitung ist auf der Webseite der TK verfügbar.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Datenschutz

Die für 2025 geltenden Informationen zur ePA nach § 343 SGB V können auf der Webseite der TK heruntergeladen werden. Die Daten der ePA werden auf Servern in Europa gespeichert und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen. Die TK hat die IBM Deutschland GmbH als Partner ausgewählt, um die Einhaltung dieser Bestimmungen zu gewährleisten.

Speicher- und Löschfristen

Im Gegensatz zur Sozialdatenverarbeitung, die eindeutigen Speicher- und Löschfristen unterliegt, können die Daten in der ePA ein Leben lang gespeichert werden. Die ePA ist freiwillig, und Versicherte können sie jederzeit löschen lassen.

Was passiert bei einem Kassenwechsel?

Die ePA ist als lebenslange Akte konzipiert, sodass die Daten auch bei einem Kassenwechsel mitgenommen werden können. Alle Inhalte werden dabei automatisch übertragen.

Berechtigungen und Dokumente

Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeuten müssen künftig bestimmte Daten in die ePA einstellen, sofern diese in der aktuellen Behandlung erhoben wurden. Dazu gehören unter anderem Laborbefunde, Befundberichte und elektronische Arztbriefe. Ab Mitte 2025 sollen weitere Daten in strukturierter Form folgen, wie beispielsweise der elektronische Medikationsplan und Daten zur Arzneimittelsicherheit.

Fazit: Ein Schritt in die richtige Richtung?

Die Einführung der ePA könnte die Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland erheblich verbessern. Doch es bleibt abzuwarten, wie die Bevölkerung auf die Opt-Out-Regelung reagiert und ob die datenschutzrechtlichen Bedenken vollständig ausgeräumt werden können. Traditionelle Werte und der Schutz persönlicher Daten sollten dabei nicht vernachlässigt werden.

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