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02.07.2024
06:38 Uhr

Doppelzüngigkeit der Grünen: Baerbock setzt sich über Nachtflugverbot hinweg

Doppelzüngigkeit der Grünen: Baerbock setzt sich über Nachtflugverbot hinweg

Die Grünen in Deutschland haben sich jahrelang für ein striktes Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen eingesetzt. Doch nun sorgt Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) für Aufsehen, indem sie dieses Verbot selbst bricht. Am 23. Juni 2024 flog sie nach dem EM-Spiel Deutschland gegen die Schweiz um 23:54 Uhr mit der Flugbereitschaft ins 184 Kilometer entfernte Luxemburg. Dies wirft Fragen auf, insbesondere angesichts der Tatsache, dass Baerbock im Wahlkampf noch vehement gegen Kurzstreckenflüge eintrat.

Grüne Prinzipien und Realität

Das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen wurde von den Grünen hart erkämpft. Ab 23 Uhr darf keine Maschine mehr abheben, eine Regelung, die auch während der EM strikt eingehalten werden sollte. Die Frankfurter Grünen betonten, dass das öffentliche Interesse kein Argument für eine Aussetzung des Verbots sei. Doch genau dieses Argument wurde nun für Baerbocks Flug herangezogen.

Das hessische Wirtschaftsministerium bestätigte gegenüber der Bild-Zeitung, dass zwei Flüge der Flugbereitschaft der Bundeswehr mit Bundeskanzler Scholz und Außenministerin Baerbock an Bord nach dem Spiel Deutschland – Schweiz genehmigt wurden. Diese Genehmigungen wurden mit dem öffentlichen Interesse begründet, obwohl die Grünen dies vor der EM strikt ablehnten.

Baerbocks Ablehnung der Bahn

Die Grünen argumentierten, dass alle Spielorte perfekt an das Bahnnetz angebunden seien und daher auch die Mannschaften nach 23 Uhr nicht mehr fliegen dürften. Doch Baerbock wollte die 180 Kilometer zum EU-Außenministertreffen am nächsten Tag offenbar nicht im Zug verbringen. Dies führte zu scharfer Kritik, insbesondere von der hessischen FDP, die Baerbock und ihrer Partei "Doppelzüngigkeit" vorwirft.

Ein Regelbruch mit Folgen?

Nur in absoluten Ausnahmefällen kann das hessische Wirtschaftsministerium eine Ausnahmegenehmigung für Nachtflüge erteilen. Diese Genehmigungen müssen anschließend vor dem Landtag erklärt werden. Die Grünen haben in der Vergangenheit oft ihren Widerwillen gegen solche Ausnahmen demonstriert. Doch nun zeigt sich, dass sie selbst nicht immer nach ihren eigenen Prinzipien handeln.

Die Kritik aus der Bevölkerung lässt nicht auf sich warten. Viele Bürger sind empört über die Doppelmoral der Grünen und fragen sich, ob Baerbock nicht auch den Zug hätte nehmen können. Kommentare in den sozialen Medien und auf Nachrichtenportalen spiegeln diese Empörung wider.

Ein Blick auf die Konsequenzen

Dieser Vorfall wirft ein Schlaglicht auf die Glaubwürdigkeit der Grünen und ihrer Vertreter. Es bleibt abzuwarten, wie die Partei und Baerbock selbst auf die Kritik reagieren werden. Klar ist jedoch, dass solche Vorfälle das Vertrauen in die Politik und ihre Vertreter nachhaltig beschädigen können.

Die deutsche Bevölkerung erwartet von ihren Politikern, dass sie sich an die gleichen Regeln halten, die sie selbst aufstellen. Wenn dies nicht der Fall ist, wird die Glaubwürdigkeit der gesamten politischen Klasse in Frage gestellt. Baerbocks nächtlicher Flug nach Luxemburg könnte somit weitreichende Folgen haben, nicht nur für sie persönlich, sondern auch für die Grünen insgesamt.

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