
Digitale Zwangsbeglückung: Bundesarbeitsgericht nickt elektronische Gehaltsabrechnungen ab
In einem richtungsweisenden Urteil hat das Bundesarbeitsgericht den Weg für die vollständige Digitalisierung von Gehaltsabrechnungen freigemacht. Die Entscheidung markiert einen weiteren Meilenstein im unaufhaltsamen Vormarsch der Digitalisierung - ob die Arbeitnehmer dies nun wollen oder nicht.
Traditionelle Papierabrechnungen werden zum Auslaufmodell
Der Fall einer Edeka-Verkäuferin aus Niedersachsen, die auf einer Gehaltsabrechnung in Papierform bestand, wurde von den höchsten deutschen Arbeitsrichtern in Erfurt unmissverständlich abgeschmettert. "Es gibt keinen Anspruch auf Papierform alter Schule", verkündete der Vorsitzende Richter Heinrich Kiel mit einer Deutlichkeit, die keinen Raum für Interpretationen lässt.
Der digitale Zwang nimmt zu
Die Begründung des Gerichts stützt sich auf eine zeitgemäße Auslegung der Gewerbeordnung. Diese schreibt lediglich vor, dass Arbeitgeber eine "Abrechnung in Textform" erteilen müssen. Nach Ansicht der Richter sei diese Anforderung auch durch eine digitale Bereitstellung in einem passwortgeschützten Mitarbeiterportal erfüllt.
Scheinkompromiss auf Kosten der Arbeitnehmer
Als vermeintliches Zugeständnis an die Arbeitnehmer wurde festgelegt, dass Beschäftigten ohne entsprechende technische Ausstattung der Zugang zu ihren Abrechnungsdaten im Betrieb ermöglicht werden muss. Ein schwacher Trost für all jene, die ihre persönlichen Unterlagen lieber in physischer Form abheften möchten.
Die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt schreitet voran - und mit ihr der sanfte Zwang zur elektronischen Anpassung.
Weitreichende Konsequenzen für die Arbeitswelt
Das Urteil dürfte weitreichende Folgen haben. Experten rechnen damit, dass nun zahlreiche Unternehmen nachziehen und ihre Gehaltsabrechnungen ausschließlich digital zur Verfügung stellen werden. Die Begründung wird wie üblich lauten: Kosteneinsparung, Umweltschutz und Effizienzsteigerung.
Besonders bitter für die klagende Edeka-Mitarbeiterin: Sie hatte vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen noch Erfolg mit ihrer Argumentation, keine Zustimmung zur elektronischen Übermittlung erteilt zu haben. Doch das Bundesarbeitsgericht machte diesen Erfolg zunichte - ein deutliches Signal, dass individuelle Präferenzen im Zeitalter der Digitalisierung immer weniger zählen.
Ein fragwürdiger Fortschritt
Während die Wirtschaft die Entscheidung als weiteren Schritt in Richtung Modernisierung feiert, bleiben kritische Fragen unbeantwortet: Was ist mit älteren Mitarbeitern, die sich im digitalen Umfeld weniger sicher fühlen? Wie steht es um die Datensicherheit in einer Zeit zunehmender Cyberangriffe? Und wer trägt die Kosten für die notwendige technische Ausstattung der Arbeitnehmer?
Die Digitalisierung mag unaufhaltsam sein - doch die Art und Weise, wie sie den Menschen aufgezwungen wird, lässt zu wünschen übrig. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist ein weiteres Beispiel dafür, wie traditionelle Wahlmöglichkeiten unter dem Banner des Fortschritts still und leise verschwinden.
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