Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
26.06.2024
07:58 Uhr

Bundesweite Einführung der digitalen Patientenakte: Lauterbachs Großprojekt

Bundesweite Einführung der digitalen Patientenakte: Lauterbachs Großprojekt

Ab Januar 2025 soll die elektronische Patientenakte (ePA) für rund 73 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland eingeführt werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist sich sicher: „Die meisten werden es nutzen wollen." Lauterbach plant eine umfassende Aufklärungskampagne, um die Bevölkerung über die Vorteile der ePA zu informieren.

Einführung in Modellregionen

Die Einführung der elektronischen Patientenakte soll zunächst in einigen Modellregionen erprobt werden. Ab dem 15. Januar 2025 wird die ePA für Arztpraxen und Krankenhäuser in diesen Regionen zur Verfügung stehen. Vier Wochen später, also Mitte Februar, soll die ePA dann bundesweit für alle Versicherten, die nicht widersprechen, nutzbar sein.

Großes Digitalisierungsprojekt im Gesundheitswesen

Das Bundesgesundheitsministerium bezeichnet die Einführung der ePA als das aktuell größte Digital-Projekt im Gesundheitswesen. Lauterbach betonte bei einer Veranstaltung, dass die ePA die medizinische Versorgung massiv verändern werde. „Digitalisierung macht Medizin besser, ermöglicht individuelle Therapie und verhindert unerwünschte Nebenwirkungen“, sagte der Minister.

Zentrale Datenspeicherung für bessere Versorgung

Die ePA wird es ermöglichen, dass Befunde, Diagnosen und Verschreibungen zentral gespeichert und für alle behandelnden Ärzte zugänglich gemacht werden. Dies soll die Patientensicherheit erhöhen, da negative Wechselwirkungen von Medikamenten vermieden werden können. Ärzte sind verpflichtet, sämtliche Befundberichte, Arztbriefe und Krankenhaus-Entlassbriefe in der ePA zu speichern. Patienten können über eine App auf ihre Daten zugreifen und diese bei Bedarf auch löschen lassen.

Informationskampagne und Widerspruchsrecht

Das Bundesgesundheitsministerium hat bereits eine Informationsseite im Internet unter der Adresse www.ePA-Vorteile.de freigeschaltet. Auch die Krankenkassen werden in den kommenden Monaten die Versicherten über die Änderungen informieren. Versicherte, die keine elektronische Akte wünschen, können Widerspruch einlegen. Dieser Widerspruch ist auch nachträglich möglich, wobei die Akte dann gelöscht wird.

Kritische Stimmen und Herausforderungen

Obwohl Lauterbach von einer breiten Akzeptanz der ePA überzeugt ist, gibt es auch kritische Stimmen. Datenschützer warnen vor möglichen Sicherheitslücken und dem Missbrauch sensibler Gesundheitsdaten. Zudem bleibt abzuwarten, wie die technische Umsetzung in den Arztpraxen und Krankenhäusern gelingen wird.

Fazit: Ein Schritt in die digitale Zukunft

Die Einführung der elektronischen Patientenakte steht symbolisch für den digitalen Fortschritt im deutschen Gesundheitswesen. Trotz der Herausforderungen und Bedenken könnte die ePA einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung leisten. Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung die Umsetzung effizient und sicher gestaltet, um das Vertrauen der Bevölkerung zu gewinnen.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“